Abfindung aus Sozialplan bei Insolvenz
Immer mehr Unternehmen beantragen ein Insolvenzverfahren. Häufig wird in diesem Fall zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung oder Insolvenzverwalter ein Interessenausgleich mit Sozialplan abgeschlossen. Arbeitsplätze werden abgebaut und die Arbeitnehmer erhalten einen Anspruch auf eine Abfindung. Dieser Anspruch ist aber häufig so gut wie gar nichts wert, wie auch der folgende Fall des Bundesarbeitsgerichts zeigt.
Das war geschehen: Ein Arbeitnehmer arbeitete bei einem Arbeitgeber, der Insolvenz anmeldete. Ein Insolvenzverwalter wurde bestellt und dieser zeigte eine Masseunzulänglichkeit an. Oder anders gesagt: Es war kein Geld mehr vorhanden. Der Betriebsrat und der Insolvenzverwalter vereinbarten danach, einen Interessenausgleich und einen Sozialplan. Aus dem Sozialplan stand dem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich beendet worden war, unstreitig einen Anspruch auf eine Abfindung von über 18.000 € zu. Das Geld wurde nur nie gezahlt. Nun wollte der Arbeitnehmer den Insolvenzverwalter auf Zahlung der Sozialplanabfindung in Anspruch nehmen.
So aber nicht, urteilten sämtliche Arbeitsgerichte, auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.01.2010, Az.: 6 AZR 785/08). Zwangsvollstreckungen in die Insolvenzmasse wegen einer Sozialplanforderung sind nach dem Gesetz unzulässig. Dies gilt auch für Ansprüche auf Zahlung einer Abfindung aus einem vom Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit abgeschlossenen Sozialplan.
Der Arbeitnehmer ging also leer aus.
Fazit: Sie sehen, dass solche Sozialplanansprüche häufig nicht mehr als Schall und Rauch sind. Manchmal ist es aber auch anders. So habe ich noch in der vergangenen Woche mit einem Arbeitnehmer gesprochen, der 1999 aus einem insolventen Betrieb ausgeschieden ist. Nunmehr ist das Insolvenzverfahren nahezu abgeschlossen und er hat einen Brief von dem Insolvenzverwalter erhalten, dass er noch eine Abfindung von fast 20.000 € erhält. Das ist aber sicherlich ein Ausnahmefall. Gefreut habe ich mich für den Kollegen trotzdem.
- 2 Kommentare
Hallo
und wie wird die Abfindung steuerlich behandelt.
Bis 31.12.1996 gab es ja "Steuerfreibeträge" und diese sind
zum 31.12.1997 entfallen.
Auch meine Firma hat 2004 Insolvenz angemeldet und 2010
habe ich eine Abfindung vom Insolvenzverwalter bekommen.
Das Verfahren ist immer noch am laufen.
Danke im Voraus
viele Grüße
Günther Franetzki
Lieber Herr Franetzki,
anbei möchte ich Ihnen zu Ihrer Frage folgenden Artikel auf unserer Website empfehlen.
Ihre Abfindung ist voll steuerpflichtig.
http://www.arbeitsrecht.org/ende-des-arbeitsverhaeltnisses/abfindung/hoehe-der-abfindung/ihre-abfindung-ist-voll-steuerpflichtig/?position=Links
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