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26.01.2010
06:17

Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Frage: „Hallo, ich bin bis Ende April d. J. in Elternzeit. Von meinem Arbeitgeber wurde mir heute ein Aufhebungsvertrag angeboten, mit Zahlung einer Abfindung in Höhe von 6 ganzen Monatsgehältern je Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, den Aufhebungsvertrag so zu gestalten, dass weder eine Sperrfrist, noch eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld erfolgen würde? Ich habe gelesen, dass man auf jeden Fall die Kündigungsfristen einhalten muss. Würde das in meinem Fall bedeuten, dass der Aufhebungsvertrag erst zu Ende Mai geschlossen werden kann? Dann wäre ich ja im Mai theoretisch noch angestellt, oder?“

 

 

Antwort: Sie sollten sich mit Ihrem Rechtsproblem in eine anwaltliche oder gewerkschaftliche Beratung begeben. Es gibt eine ganze Vielzahl von Problemfeldern zu beachten, die für jeden Einzelfall so nicht erklärt werden können. Es gibt Möglichkeiten, einen Aufhebungsvertrag so zu gestalten, dass weder Sperrfrist noch die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld erfolgt.

Tipps: Wichtig dabei ist in jedem Fall, dass die Kündigungsfristen eingehalten werden. Welche Frist Sie haben, ist mir allerdings nicht ganz klar. Nach dem Gesetz wären es bei einem 7-jährigen Arbeitsverhältnis 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Eine Sperrfrist können Sie dann umgehen, wenn

  • eine Abfindung von 0,25 bis 0,5 Monatsentgelten pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird,
  • der Arbeitgeber betriebsbedingt unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum selben Zeitpunkt gekündigt hätte,
  • die Kündigungsfrist eingehalten worden wäre und
  • Sie als Arbeitnehmer nicht unkündbar waren.

Fazit: Es gibt Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie genau ausloten lassen sollten. Während der Elternzeit sollten Sie keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnen.

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