Berechnung Urlaubstage – so geht´s richtig – Teil I
Nachdem so viele Anfragen zur Urlaubsberechnung erfolgten, stelle ich Ihnen heute 2 einfache und morgen 2 kompliziertere Berechnungsbeispiele vor.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) haben Sie als Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage, also in beiden Fällen 4 Wochen. Als Werktage gelten nämlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch die Samstage. Falls Sie in Teilzeit arbeiten, rechnen Sie die Zahlen entsprechend den Beispielen um.
Wichtig: Dabei kommt es nicht auf die Stundenzahl pro Tag an, sondern Sie berechnen nur die gearbeiteten Tage.
1. Beispiel:
Sie arbeiten nur 1 x in der Woche. Sie erhalten bei einer 5-Tage-Woche 26 Tage Urlaub.
Es ergibt sich folgende Berechnung: 26 Urlaubstage : 5 Arbeitstage x 1 Arbeitstag = 5,2 Urlaubstage.
2. Beispiel:
Sie arbeiten 3 x pro Woche bei Ihrem Arbeitgeber. Hinsichtlich des Urlaubs haben Sie nichts vereinbart und Tarifverträge finden keine Anwendung. Damit gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Nach dem BUrlG stünden Ihnen in Vollzeit bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage Urlaub zu. Damit ergibt sich folgende Berechnung: 24 Urlaubstage : 6 Arbeitstage x 3 Arbeitstage = 12 Urlaubstage.
Bei einer 3-Tage-Woche sind das also 4 Wochen Urlaub.
Und morgen lesen Sie 2 weitere Beispiele.
- 3 Kommentare
Hallo,ich arbeite im Einzelhandel und habe 36 Tage Urlaub.
Mein Frage ist, muß ich 5 Tage Urlaub nehmen oder 6 Tage.Denn normalerweise steht mir doch 1 freier Tag in der Woche zu,aber wie ist das wenn ich 1 Woche Urlaub nehmen .will?Auf unserer Urlaubsliste steht in Klammern 5 Tage-Woche. Danke im voraus
Liebe Leserinnen und Leser,
aufgrund des hohen Aufkommens an rechtlichen Fragestellungen, können wir leider die Fragen unserer Webseiten-Besucher nicht mehr kostenlos beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Dafür haben Sie aber ab jetzt die Möglichkeit unsere Anwälte über die neue Telefon-Hotline anzurufen. Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten!
Montag-Freitag von 09:00 – 21:00 Uhr
0900-1000957 (nur 1,99 € pro Minute a. d. deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunk- und Auslandsverbindungen können abweichen)
Sie werden direkt mit einem Anwalt verbunden - die Berechnung des Minutenpreises erfolgt erst ab dem tatsächlichen Gesprächs-Beginn mit einem unserer Anwälte (die vorhergehenden Ansagen und Verbindungszeiten werden Ihnen nicht berechnet).
Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.arbeitsrecht.org/telefonische-rechtsberatung/
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns kontaktieren und wir Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen dürfen.
Herzliche Grüße
Ihr ArbeitnehmerRecht24 Team
habe 1jahr befristet auf 400 euro-basis gearbeitet und bekomme laut vertrag kein urlaub noch krankengeld??bin den letzten arbeitsmonat/ mai 2011!krank geworden und noch drüber hinaus (nach beendigung de arbeitsverhältnisses krank) steht mir urlaubsgeld noch nachträglich zu und krankengeld für die gesammte zeit(die 4 wochen vom letzten arbeitsmonat+die wochen danach ca noch 2)??







