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06.03.2010
06:24

Arbeitszeiten durch Arbeitgeber verlegt – so geht es nun wirklich nicht

Stellen Sie sich vor: Gestern erfuhr ich von einem Kollegen, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Arbeitszeiten zugewiesen hat, die mit den normalen Schichten nicht übereinstimmen. Er muss jetzt alleine arbeiten!

Ich habe den Kollegen gleich auf das Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.06.2006, Az.: 8 Sa 26/09, hingewiesen.

 


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Dort war ein Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften beschäftigt. Die normale Tagschicht begann zwischen 6 und 7 Uhr morgens und endete nachmittags zwischen 15 und 16 Uhr. Die Nachtschicht dauerte von 21:30 bis 05:42 Uhr.

Ursprünglich arbeitete der Arbeitnehmer in der Tagschicht. Dann geriet er in Streit mit einer Kollegin. Die Vorwürfe gegen den Arbeitnehmer ließen sich jedoch nicht beweisen.

Der LexikonArbeitgeber versetzte den Arbeitnehmer daraufhin folgendermaßen: Er wies ihm andere Arbeitszeiten zu, als alle anderen Beschäftigten. Er sollte von 04:00 Uhr morgens bis 12:12 Uhr mittags arbeiten.

Damit war der Arbeitnehmer nicht einverstanden und erhob Klage.

Das LAG gab dem Arbeitnehmer Recht. Die Interessen des Arbeitnehmers seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Die erhobenen Vorwürfe gegen den LexikonArbeitnehmer waren nicht schwerwiegend genug, um eine solche zeitliche Versetzung vornehmen zu können. Hier wären zunächst andere Maßnahmen, die weniger einschneidend gewesen wären, vorzuziehen.

Fazit: Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hat Grenzen. Lassen Sie sich nicht alles gefallen!

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Charlie35
15.03.2010

Ich arbeite in einer Spielhalle und bin Vollzeitbeschäftigt. Mein Vertrag beinhaltet 55 std woche. Seit geraumer zeit arbeite ich aber immer drei tage mehr im monat da krankheitsfälle da waren und die urlaubszeit angebrochen ist. Wir haben 12std schichten. Nun habe ich mich geweigert immer wieder diese zusatzschichten zu machen worauf mein chef mir einen Brief schreibt wo drin steht das auch ich zum team gehöre und die kollegen es unkollegial finden und die geschäftsleitung es nicht hin nehmen kann das ich die zusatzschichten verweiger. Ist das überhaupt zulässig? Ich arbeite mit den zusatzschichten 276 std im Monat!! Die überstunden werden vergütet.

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