Betriebsbedingte Kündigung - dann ist sie möglich - Teil 2 - die Sozialauswahl
Gestern hatte ich Sie bereits über wichtige Grundsätze der betriebsbedingten Kündigung informiert. Zunächst muss Ihr Arbeitgeber vor Gericht darlegen, dass der Wegfall des Beschäftigungsbedarfs besteht, also durch dringende betriebliche Erfordernisse Arbeitsplätze entfallen.

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Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen.
Sie haben zwar sicher bemerkt, dass Ihr Unternehmen schlechte Zeiten durchmacht, aber nicht gedacht, dass es tatsächlich zu Kündigungen kommen würde. In einem solchen Fall dürfen Sie aber trotz aller Überraschung nicht in eine „Schockstarre“ verfallen.
Im Gegenteil:Sobald Sie die Kündigung Ihres Arbeitgebers in den Händen halten, müssen Sie reagieren. Denn nur wer richtig und rechtzeitig handelt, kassiert von seinem Arbeitgeber eine hohe Abfindung.
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Auf der zweiten Ebene hat Ihr Arbeitgeber die Sozialauswahl durchzuführen. Dabei muss er folgende 4 Kriterien berücksichtigen:
- Lebensalter
- Dienstalter
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung
Keines dieser Kriterien darf er so stark gewichten, dass es die anderen „erschlägt“.
In die Sozialauswahl sind nur die Arbeitnehmer aufzunehmen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind diejenigen, die austauschbar sind.
Weiterhin kann Ihr Arbeitgeber einige Arbeitnehmer, die grundsätzlich in die Sozialauswahl einzubeziehen sind, wieder herausnehmen. Dabei kann es sich um Arbeitnehmer handeln, deren Weiterbeschäftigung insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur im berechtigten betrieblichen Interesse liegen.
Wichtig: Ob der Arbeitgeber das alles richtig macht, kann erst im Regelfall im gerichtlichen Verfahren entschieden werden. Die Möglichkeiten, hier einen Fehler zu begehen, sind groß. Deshalb lohnt sich in den meisten Fällen eine Klage. Mehr lesen in meinem morgigen letzten Teil III.
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