Resturlaubsansprüche jetzt nehmen - bevor es zu spät ist
Gestern wurde zu einem Artikel auf ArbeitnehmerRecht24.de eine spannende Frage gepostet.
Frage: `Für 2009 hatte ich noch 13 Resturlaubstage stehen, die ich gerne im Dezember 2009 genommen hätte. Der Urlaub wurde mir aber nicht gewährt. Zum 08. Januar ist mir fristlos ohne Anführung von Gründen aus der Krankschreibung gekündigt worden. Bei der Lohnabrechnung für Januar 2010 sind weder die 13 Resturlaubstage noch ca. 50 Überstunden berücksichtigt worden. Muss der Arbeitgeber dies noch vergüten? Besteht ein Anspruch? Es ist bereits Kündigungsschutzklage von mir eingereicht worden.`
Antwort: Das Einreichen der Kündigungsschutzklage war sicherlich ein richtiger Weg. Sagen Sie Ihrem Rechtsanwalt, dass er die Klage gleich noch erweitern soll.
Zum Urlaub: Grundsätzlich haben Sie den Urlaub während des laufenden Kalenderjahres, also bis zum 31. Dezember, zu nehmen. Wenn Sie ihn allerdings beantragt haben und er Ihnen aus betrieblichen Gründen nicht gewährt wurde, ist der Urlaub nach dem Gesetz bis zum 31. März 2010 zu übertragen. Hier sollten Sie natürlich sicherstellen, dass Sie den Urlaubsantrag, der abgelehnt wurde, auch beweisen können. Gelingt Ihnen das, ist der Urlaub auf jeden Fall abzugelten, d.h., Ihr Ex-Arbeitgeber muss ihn bezahlen.
Zu der Kündigung: Eine Kündigung kann auch während einer Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Der Arbeitgeber darf nur nicht ohne weiteres wegen der Krankheit kündigen. Ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich natürlich ohne weiteres nicht Ihrer Frage entnehmen. Falls keine Gründe für die fristlose Kündigung vorliegen, dürfte diese jedoch auf jeden Fall unwirksam sein.
Zu den Überstunden: Selbstverständlich müssen auch die 50 Überstunden in der Abrechnung berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass Sie arbeiten und diese Arbeit nicht bezahlt bekommen. Das wird auch kein Richter mitmachen.
Fazit: Sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt auf diese Punkte an. Sagen Sie ihm, dass Sie die Klage erweitern möchten. Bei dieser Gelegenheit sollten Sie auch gleich ein qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis verlangen.
- 2 Kommentare
Sehr geehrter Herr Schrader,
ich habe zum 01.07.09 bei einem Taxiunternehmen angefangen.Laut Vertrag stehen mir 24 Tage Urlaub zu, also 12 Tage, hiervon habe ich 2009 3 Tage nehmen können. Mir wurde zwar einmal angeboten eine Woche von dann bis dann zu nehmen, was ich aber nicht wollte, sondern eine Woche später, damit ich diesen mit meinem Mann gemeinsam hätte verbringen können. Dieser wurde mir nicht gewährt. Danach gab es Urlaubssperre. Den Resturlaub von 9 Tagen wollte ich nun mit dem neuen Urlaub zusammen ab dem 22.März nehmen, welcher auch genehmigt wurde. Zwischenzeitlich bin ich aber seit dem 08. Februar erkrankt und es ist noch nicht abzusehen, wann ich wieder arbeiten gehen kann.
kann ich mir die restlichen Tage vom Vorjahr auszahlen lassen?
Eine weitere Frage ist, unser Chef gibt uns immer kurzfristig ( per sms am Vorabend) eine Nachricht, wie am nächsten Tag gearbeitet werden muß, wie ich zwischenzeitlich aus Ihren Beiträgen weiß, ist das nicht erlaubt ( mind. 4 Tage im voraus und man müsste die Arbeit dann nicht antreten und der Chef müsste trotzdem zahlen), das heißt dann aber auch, das er dann nicht einfach hingehen kann und hierfür Urlaub abziehen kann. Vielen Dank im voraus für eine schnelle Antwort.
Guten Tag,
wenn ich das richtig verstehe, dann verfällt mein Resturlaub wenn mein Arbeitgeber diesen einfach nicht genehmigen will? Das heisst wenn ich das ganze jahr keinen Urlaub bekommen würde, dann hätte ich im nächsten Jahr meinen Urlaub (der ja dann Resturlaub wäre) komplett verwirkt?
Wie kann das den sein das Urlaub VERFÄLLT? Klar muss der Arbeitgeber mir Urlaub gewähren aber was ist wenn er es nicht will oder kann aus Betrieblichen Gründen, wie er so schön sagt? Eine gute Idee um Arbeitnehmer durch Hinhaltetaktik um Ihren Urlaub zu bringen und im nachhinein auch noch im Recht zu sein !







