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01.04.2010
07:04

Gesetzliche Krankenversicherung für 400-€-Kräfte

Die 400-€-Kräfte, so genannte Mini-Jobber, haben keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Häufig sind Frauen davon betroffen, die bislang in einer Familienversicherung aufgehoben waren. Endet die Familienversicherung, beispielsweise weil ein Ehepartner in die private Krankenversicherung wechselt oder weil die Ehe geschieden wird, müssen sich Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichern. Das ist aber nicht billig und kommt auf das Familieneinkommen an. Jedenfalls sind mindestens ca. 160,00 € pro Monat zu zahlen. Und auch der Einstieg in die private Krankenversicherung ist entweder verwehrt oder noch teurer.

 


Es gibt eine Möglichkeit, wie sich auch diese Personen gesetzlich günstig krankenversichern können. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, damit er Ihnen nicht 400,00 €, sondern etwas mehr zahlt. Sobald Sie über den 400,00 € liegen, haben Sie zwar einige wenige Abzüge in der Gleitzone, diese Abzüge sind aber noch wesentlich geringer als Ihre Beiträge für die Krankenversicherung.

Und auch Ihr Arbeitgeber spart: Ein 401-€-Job ist für ihn sogar günstiger als ein 400-€-Job, bei dem er pauschal 30 % Abgaben für Steuern und Sozialversicherung zahlen muss.

Fazit: Beide können hier gewinnen, sowohl Sie als Arbeitnehmer als auch Ihr Arbeitgeber. Werden Sie tätig!

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