Der Fall Emmely – bitte schreiben Sie Ihre Meinung!
In der vergangenen Woche hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Entscheidung im Fall „Emmely“ veröffentlicht, BAG vom 10.06.2010, Az.: 2 Azr 541/09.
Zur Erinnerung: Emmely ist eine 50-jährige Mutter von 3 Kindern, die seit mehr als 30 Jahren bei einer Supermarktkette beschäftigt war. Der Filialleiter hatte ihr 2 Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gegeben, die ein Kunde liegengelassen hatte. Die Bons sollten im Kassenbüro aufbewahrt werden. 10 Tage später reichte Emmely die Pfandbons bei einem privaten Einkauf ein. Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin fristlos.
Das BAG hat sich ausgesprochen ausführlich mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Kündigung auseinandergesetzt. Dabei sind sämtliche Punkte, die für und gegen eine Kündigung sprechen, abzuwägen. Hier war insbesondere die 30-jährige Betriebszugehörigkeitszeit, in der es niemals zu rechtlich relevanten Störungen des Arbeitsverhältnisses gekommen war, zu berücksichtigen. Nach dem BAG sei eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber der Kündigung angemessen und ausreichend gewesen.
Das BAG stellte auch nochmals klar, das auch bislang ein Bagatelldelikt nicht automatisch zu einer wirksamen Kündigung geführt habe.
Ich habe lange über die Entscheidung nachgedacht. Was ist hier richtig, was ist falsch? Immerhin hatte der Abteilungsleiter „Emmely“ die Pfandbons ausdrücklich gegeben und sie hat diese vorsätzlich unterschlagen. Andererseits war sie bereits 30 Jahre beschäftigt. Klar gemacht hat das BAG auf jeden Fall, dass es eine deutliche Pflichtverletzung war und Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers auch bei einem geringen wirtschaftlichen Schaden eine fristlose Kündigung rechtfertigen können. Maßgeblich sind aber immer die konkreten Umstände des Einzelfalls.
Oder anders gesagt: Die Kündigung stand auf Messers Schneide.
Was meinen Sie zu dem Fall? Hat das BAG richtig entschieden? Kann man einem Arbeitnehmer noch vertrauen, wenn er eine solche Straftat begeht? Oder wird hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen? Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen. Schreiben Sie mir Ihre Meinung.
- 14 Kommentare
Was soll man hier schreiben? Auf der einen Seite war ihr sicherlich bewußt, daß sie unrecht tut, auf der anderen Seite schein sie nie auffällig gewesen zu sein, sodaß man meinen sollte, eine Abmahnung sollte ein ausreichendes Mittel sein, um gegen eine bagatelle vorzugehen. Aber - es bleib im Raum stehen, ob es das nächste mal Bons in höherem Rahmen sind, die nicht entsprechend verbucht bzw. abgegeben werden. Wo beginnt und wo endet die Bagetelle ?
Und was ist "ehrenwerter" ? Wenn sich bei Arbeitgeberin das ihr nicht zustehende Geld einstreicht oder wenn dies eine Angestellte tut ?
Ich denke, daß keines von beiden die richtige Lösung ist, denn der Geschädigt ist am Ende der Kunde, der die Bons hat liegenlassen, was die Kassierin hätte sehen müssen.
Somit eine neue Wende in der Sache ?
Das sollte den Aufwand nicht Wert sein, auch wenn es sich hier um einen Präzedenzfall handeln mag.
Es ist doch Vollkommen egal,ob jemand 01,30€ oder mehr entwendet.Wer Gegenstände,Geld oder anderes entwendet,privat benutzt,obwohl es eindeutige Anweisungen des Arbeitgebers gibt,der hat das Vertrauen anderer gebrochen.
Es geht hier doch hier nicht um so einen geringen Wert.
Hier hat man das Vertrauen,dass der Arbeitgeber in seine Beschäftigte gesetzt hat,missbraucht.Egal,ob man über Jahre hinweg für das Unternehmen gearbeitet hat.
Diebstahl bleibt Diebstahl.
Und hier braucht man mir jetzt auch
nicht mit dem Argument ankommen:"Man soll sich nicht päpstlicher als der Papst
verhalten.
Mit freundlichen Grüßen!
Joachim Wasilew
Ich denke hier auch, daß die Summe egal ist. Der AG kündigt hier ja auch nicht ohne Grund. Leider ist es ja heutzutage nicht möglich, Schlechtleistern zu kündigen. Da sucht sich ein AG seine Möglichkeiten heraus. Wenn der AG die Sache mit dem Pfandbon bemerkt, hatte er schon lange Verdacht gegen diese MA und nutzt jetzt diese Gelegenheit für eine Kündigung.Ich sehe die Kündigung als rechtens an und denke das hier im Vorfeld viel mehr passiert ist, was nicht im Prozeß aufgetaucht ist. Es geht sicherlich nicht um die zwei Bons.
Gruß Dirk
Ich selber arbeite seit 20 Jahren im Einzelhandel. Wenn man sich für diesen Beruf entscheidet muss man wissen, das selbst ein einzelner Cent als Diebstahl bzw Unterschlagung ausgelegt werden kann. Warum sind die Arbeitgeber so hart??? Weil es stimmt das mehr als die Hälfte der Diebstähle vom Personal begangen wird. In meiner Zeit habe ich schon vieles erlebt und aus Kleinigkeiten wird meist mehr wenn man damit durchkommt. Hier ist es ein Pfandbon, dort ein Brötchen dann wird es zum Griff in die Kasse. Für mich war die Kündigung gerechtfertigt.
Der Fall Emmely zeigt, das die Arbeitgeber nun inzwischen gelernt haben mit welchen Mitteln man Arbeitnehmer schnell los wird.
Eine Mitarbeiterin, die so viele Jahre treu für das
Unternehmen ihre Frau gestanden hat und damit den
Wohlstand des Unternehmens mit erarbeitet hat, da
kann einfach der Arbeitgeber die Kündigung nicht an
1,38 EUR festmachen.
Manager können Millionen und Milliarden in den Sand
setzen und werden nicht entlassen oder zur Rechenschaft gezogen.
In Deutschland ist eine Schieflage entstanden, man
lädt alle Lasten auf die Arbeitnehmer und "kleinen
Leute" a.
Siehe auch das Sparpaket der Bundesregierung, die
Einsparungen bei der Masse greifen sofort.
Wann die Bankenabgabe kommt ist fraglich und gegen
die Brennstäbe Abgabe der Atomkraftwerke hat die
Atomlobby auch schon interveniert, sie können doch
nicht weniger Prfit machen als bisher.
So viel zum Fall Emmely, eine bodenlose Frechheit!!!
zum Urteil "Fall Emmely" eine kurze Aussage von mir.
Vorab aber der Hinweis, dass ich selbstverständlich keine Richterschelte machen möchte.
Diese nun vom der "Bienestichentscheidung" für mich vollkommenen Abkehr im Ergebnis kann ich nicht gang verstehen.
Nicht verstehen weil, "Emmely" für mich kein Unrechtverständnis, keine Reue erkennen ließ. Im Gegenteil, sie beschuldigte noch Dritte hier. Gerade dieses sind aber Gründe um bei der Strafe eine mildere Form zu wählen. Auch die Aussagen/ Wertungen der langen Betriebszugehörigkeit bringen in mir Unverständnis, denn es besagt ja im Umkehrschluss, dass es rechtlich ein Unterschied ist, ob man solche Vertragswidrigen Handlungen, hier Diebstahl/ Unterschlagung, nach vielen oder wenigen Betriebzugehörigkeitsjahren begeht. Auch eine solche Abwägung beim "Strafmaß" (Folgen) sind mir im Recht/ Strafrecht neu. Dann müsste man dieses ja dann ggf. auch so im Strafrecht mit berücksichtigen. Denn im Arbeitsrecht sind die arbeitsrechtlichen Folgen, hier Kündigung ja die "Strafe" Sanktionsmöglichkeiten.
Weiter stellt sich für mich die Frage, ist die Berücksichtigung/ Einbeziehung des Faktors Betriebszugehörigkeit ins Urteil mit dem § 1 AGG vereinbar? Stellt dieses nicht eine Ungleichbehandlung/ Diskriminierung jüngerer Menschen dar. Denn junge Menschen/AN können nun einmal keine längere Betriebszugehörigkeiten haben. Und aus der Begründung des Urteils ergibt es sich ja, hätte "Emmely" nicht die 31 Jahre sondern z.B. nur 5 Jahre Betriebszugehörigkeit hätte die Kündigung wohl Bestand behalten.
Letztlich ist dieses Urteile auch für mich ein ungeschicktes Signal. Signal in der Form, dass man ggf. sofern man viele Jahre Betriebszugehörigkeit hat einen Verstoß dieser Art "frei hat" bevor das Arbeitsverhältnis gefährdet ist. Weiter auch ein ungeschicktes Signal, da gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wo leider viele AN welche ihren Pflichten ohne Tadel nachkommen, somit unverschuldet ihren Arbeitsplatz verlieren sollte jeder AN alles unterlassen was sein Beschäftigungsverhältnis gefährden könnte. Und es hat sich ja leider auch gezeigt, selbst kurz nach diesem Urteil geschahen ja weiter Fälle dieser Art. Dieses auch da man ja eigentlich hätte erwarten können, dass ein solches Urteil die Menschen aufrüttelt. Da dürfte nun diese Entscheidung so meine Einschätzung (leider) keine positive Veränderung in der denke vieler AN bewirken.
Aber ja, als langjähriger Aktiver in der Gewerkschaftsarbeit und Mitarbeitervertretung bin auch ich dafür, dass es beim Thema "Verdachtkündigungen" Veränderungen geben muss.
Ich finde das Urteil richtig. Denn es hätte wie das BAG schrieb erst eine Abmahnung erfolgen müssen, das war nicht der fall. Zwar stimmt es, das wenn Geld entwendet wird eine Fristlose Kündigung ausgesprochen werden darf, aber hier ging es wohl darum, das sie im personalrat gesessen hat. Das hat den Arbeitgeber gestört. Ich selbe bin ebenfalls im PR tätig.
Ich finde die Kündigung war gerechtfertigt egal ob 30Jahre oder 1Jahr bei Diebstahl hört die Freundschaft auf egal wie hoch die Summe ist.
Hallo liebe Vorredner und Leser,
der Fall ist klar - Diebstahl bleibt Diebstahl! Dabei spielt der Wert des Diebesgutes ebenso keine Rolle, wie die Länge der Betriebszugehörigkeit. Demzufolge ist ebenfalls klar, dass eine Bestrafung absolut richtig ist und auch sein muss - noch dazu in diesem Beruf, der diesbezüglich besonderes Verantwortungsbewusstsein abverlangt.
Was aus meiner Sicht nicht gewahrt ist, ist die Verhältnismäßigkeit. Hier ist die Höhe des Betrages, das langjährige fehlerfreie Arbeiten sowie die Einstellung der Verkäuferin zum konkreten Diebstahl und andere Aspekte in Bezug auf die Höhe des Strafmaßes zu setzen. Wegen eines Diebstahls von 1,38 Euro vielleicht eine familiäre Existenz zu zerstören (Arbeitslosigkeit, Harz IV, Privatinsolvenz usw.) würde mir als Richter schwer zu denken geben.
Meine Meinung: Das Urteil ist typisch für die deutsche bürokratische Engstirnigkeit bzw. für den Deutschen an sich. „Was Recht ist muss Recht bleiben, koste es was es wolle! Bloß nicht nach links oder rechts sehen oder vielleicht sogar auf andere Rücksicht nehmen bzw. einen Gang runter schalten – denn mir würde ja so was nie passieren!!! Ich bin immer fehlerfrei!!! Ich habe immer Recht!!!“
Bei der Kündigung ging es in keinem Fall um den Diebstahl der Wertbons wohl aber im Gerichtsverfahren.
Zum Schluss eine kleine Geschichte:
Ihr geht eine menschenlehre Straße entlang. Plötzlich liegt vor euch eine 1-Cent-Münze. Was macht Ihr, hebt Ihr sie auf und steckt sie ein oder tut Ihr so, als ob Ihr’s nicht gesehen hättet? Vielleicht seid Ihr auch gut drauf, spuckt drauf und werft sie hinter Euch (in der Hoffnung, dass immer noch keiner hinter Euch ist)?! Zehn Meter weiter liegt einem Portemonnaie. Es enthält keinen Ausweis und keinerlei andere Herkunftshinweise, aber 80,-€uro. Es ist weit und breit niemand zugegen. Der absolut gleiche Tatbestand im Abstand von 10 Metern. Zu welcher Handlungsweise würde sich Euer rechtliches und moralisches Bewusstsein treiben? Denkt mal drüber nach!!!
Danke Dietmar - deine "kleine Geschichte" sprach mir aus dem Herzen!
Ich denke auch, das "Emmely" wegen ihrer PR-Zugehörigkeit "entfernt" werden sollte - eine bessere Chance hätte man nicht bekommen.
Der Kunde hat diesen Wertbon liegen lassen - ok.
Wenn "Emmely" ihn nicht eingelöst hätte, dann wäre das Guthaben dem Unternehmen zu Gute gekommen. Oder glaubt hier irgendwer, das dieses Unternehmen den rechtmäßigen Besitzer gesucht hätte? Aber es ist ja rechtens, wenn sich das Unternehmen an 1,38 Euro "bereichert" - nur nicht der kleine Angestellte...
Deutschland 2010 - eine traurige Entwicklung....
Ich halte das Urteil ebenfalls für angemessen. Ich finde es schlimm, dass es in den Medien so breit getragen wird nur um ggf. ein günstigeres Urteil zu bewirken. Man sollte bedenken, wenn der Richter im Fall positiv entschieden hätte, gäbe es zum Sachverhalt keine Grenze mehr und so schlimm es ist andere würden sich dann auf dieses Urteil berufen. Diebstahl bleibt Diebstahl ! Und jeder AN kennt seine Pflichten, also.. PR hin oder her, die genauen Hintergründe wird keiner Erfahren die kennen wohl nur AN und AG.
Ich finde es nicht richtig was diese Frau getan hat. Aber wir wollen doch mal ehrlich sein eine Kassiererin bei Kaisern schwimmt nicht gerade im Geld,neuerdings haben Filialen auch bis 24.00 Uhr auf.Nicht gerade die besten vorraussetzungen für Wohlstand. Manager hingegen sammeln das Geld, geben sich hier Prämien, dort Erfolgszahlungen für erreichte Ziele und so weiter und das ganze zusätzlich zum Gehalt was bei weitem das Gehalt einer Kassiererin übersteigt. Nur weil es bei den Führungskräften und von den Führungskräften alles legalisiert wird ist es alles nicht unbedingt recht. Die Führungskräfte sollen sich mal an die eigene Nase fassen. Und noch einmal, ich finde es deshalb immer noch nicht richtig was Sie getan hat.







