31.07.2010
06:29

Cholerischer Chef wirft Hähnchen an die Wand

Mobbing ist in aller Munde. Auch in einem Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 24.02.2010, Az.: 7 Ca 493/09, wurde Folgendes festgestellt: „Die Klägerin ist durch das Arbeitsverhältnis zum Beklagten insbesondere durch seine Art und Weise seines Auftretens und in Folge seiner Behandlung ihrer Person im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit so schwer erkrankt, dass sie im Interesse ihrer Gesundheit das Arbeitsverhältnis zum Beklagten hat aufgeben müssen.“ Das stand für das Gericht nach der mündlichen Verhandlung fest.

 
Schmerzensgeld gab es aber trotzdem nicht, da der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin angeblich nicht zielgerecht gerichtet in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt habe. Die geschilderten Vorgänge hätten nicht die erforderliche Tiefe und Dichte, die die Annahme fortgesetzter aufeinander aufbauender und ineinander übergreifender Anfeindungen, Schikanen und Diskriminierungen rechtfertigen könnten. Diese Diskriminierungen verletzen deshalb in ihre Gesamtheit nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit der Klägerin.

Die Arbeitnehmerin war als Verkäuferin und im Partyservice des Arbeitgebers tätig. Schließlich wurde sie so krank, dass die Ärzte ihr zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses rieten.

Was hatte der Arbeitgeber aber genau gemacht? Er war unter anderem mit einer Stoppuhr im Betrieb am Arbeitsplatz der Klägerin erschienen. Er habe moniert, dass es nicht schnell genug ginge, die angerichteten Platten bemängelt, diese auseinander gerissen, die Waren auf der Arbeitsplatte zerstreut und entweder zu helle oder zu dunkel gebratene Hähnchenkeulen an die Wand geworfen.

Auch in den Folgejahren kam es immer wieder zu cholerischen Anfällen des Chefs. Leider hat die Arbeitnehmerin nur relativ wenige Fälle dargestellt.

Meine Vermutung: Es gab wesentlich mehr Fälle, die die Arbeitnehmerin allerdings nicht in einem Mobbing-Tagebuch aufgeschrieben hatte. Nach meiner Erfahrung scheitern 95 % aller Mobbing-Verfahren, weil Arbeitnehmer sich die einzelnen Vorwürfe nicht genau notiert haben. Das ist aber zwingende Voraussetzung, damit ein solches Verfahren gewonnen werden kann.

Also: Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch!

  •  
  • 1 Kommentare
  •  
Harry Gambler
31.07.2010

meiner Ansicht nach hat das Mobbing-tagebuch keine Beweikraft, es sit nur dann sinnvoll, wenn die Argumente darin auch mit schriftlichen beweisen und Zeugen belegt werden kann.
Im Fall des Mobbing-Opfers Bianca Sitzius hat das LAG nur von über 60 Mobbing-Attacken 5 als rechtwidrig anerkannt und es kam trotzdem nicht zu einem Schadensersatz, weil die Klägerin selber gekündigt hatte.
Wie kann es sein, wenn ich 60 Mobbing-Attacken in meinem Tagebuch zu stehen habe, und fünf davon rechtswirdig sind, es trotzdem zu keinem urteil kommt, sondern die Täter recht behalten?
Liegt es nicht daran, dass unser Arbeitsrecht nicht das Opfer schützt sondern wie so oft die Täter?
Ein Mobbing-Tagebuch kann nur eine gedächtnishilfe sein, niemals ein Beweismittel vor Gericht, ich kenne fast keinen Fall, in dem ein Mobbing-Tagebuch als Beweismittel dem Opfer geholfen hat.
Was wir brauchen ist ein Mobbing-Verbot, das auch so heißt, wie man es in Österreich eingeführt hat und da muss auch Mobbing drin stehen, denn dann müssen Richter Mobbing als Rechtbegriff anerkennen, ansonsten beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz.
Harry Gambler

Mein Kommentar

Bitte geben Sie den Code aus dem Bild in das untenstehende Feld ein.