Geringer Lohn – So gehen Sie vor
Wieder einmal musste ein Arbeitgeber erfahren, dass er nicht alles mit seinen Mitarbeitern machen kann, was er will. Eine Arbeitnehmerin arbeitete für 6,00 Euro in der Stunde. Sie war gelernte Fachverkäuferin für Dessous-Mode. Der ortsübliche Tariflohn lag bei 12,34 Euro. Zwar war sie nicht tarifgebunden, wollte jedoch mindestens 2/3 dieses Tariflohns haben. Daher klagte Sie gegen Ihren Arbeitgeber und verlangte 8,50 Euro.
Zu Recht, wie das Arbeitsgericht Leipzig mit Urteil vom 11.03.2010, Az.: 2 Ca 2788/09, feststellte. Es bestehe ein erhebliches Missverhältnis zwischen der geleisteten Arbeit und der Entlohnung. Immerhin sei die Arbeitnehmerin in der Warenannahme, der Warenpräsentation, der Kundenberatung, an der Kasse, in der Abrechnung, im Umtausch, bei Reklamationen und der Gewährung von Preisnachlässen bei Mängeln beschäftigt gewesen. Daher sei der Tariflohn von 12,34 Euro als übliche Vergütung anzusehen. Die Hälfte weniger zu zahlen, sei sittenwidrig.
Ein Tipp: Nach meiner Ansicht hat sich der Arbeitgeber in diesem Fall auch nach § 266 a Strafgesetzbuch strafbar gemacht. Er hat der Einzugstelle Beiträge des Arbeitnehmers zu Sozialversicherung vorsätzlich vorenthalten. Er hätte wissen müssen, dass er keine so geringe Vergütung zahlen darf.
Wenn schon die Krankenkasse keine Strafanzeige stellt, können Sie das tun!
- 6 Kommentare
Ich arbeite für 7,15 Euro Brutto die Stunde in 3 Schichten und 6 Tage am Stück. Doch wenn ich klage werde ich auf der Abschußliste stehen .Ich bin auch gelernte Verkäuferin,doch was nützt mir das?
Was soll ich da sagen ? Ich arbeite im schnitt ca 300 bis 320 Stunden im Monat für lumpige 1200 Brutto was einen Stundenlohn von ca 3,75 macht .Rege ich mich auf kann ich wieder zum Amt stempeln gehen .Es warten andere die den job machen wollen sagt mein Chef immer,und das schlimme ist ,er hat recht.
Dieser Fall zeigt erneut, wie dringend notwendig ein gesetzlicher Mindestlohn ist.
Die zu diesem Beitrag bereits verfassten Kommentare zeigen ebenfalls auf, dass die betriebliche Mitbestimmung durch Betriebsräte ebenfalls unbedingt notwendig ist, um wenigstens die allerschlimmsten Verhältnisse zum Besseren zu gestalten.
Sollte also in dem jeweiligen Betrieb die Möglichkeit bestehen, Betriebsräte zu wählen, sollte dieser Weg unbedingt zunächst streng vertraulich eingeschlagen werden. Selbstverständlich ist in solchen beschriebenen Betrieben der entsprechende zu erwartende Gegenwind für die Beteiligten heftig, kann letztendlich durch die Wahl eines Betriebsrates die Belegschaft nur gewinnen. Im Umkehrschluss muss sich jeder Beteiligte fragen, was denn mit der Wahl eines Betriebsrates an Nachteil für die Belegschaft verbunden ist. Ich persönlich erkenne hierbei keinerlei Nachteile. Die Mitbestimmungsrechte und die Überwachungsrechte des Betriebsrates werden jedenfalls mittelfristig bei konsequenter Durchsetzung der Rechte auch zu Verbesserungen im einzelnen Arbeitsverhältnis führen müssen. Solange kein gesetzlicher Mindestlohn besteht, müssen es die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Zuhilfenahme der betrieblichen Mitbestimmung selbst erkämpfen.
Wir arbeiten schon seit Jahren an unserem Standort für unsere Hauptfirma unter eigenem Namen. Vor ca. 3 Jahren haben wir den gleichen Namen. Aber wir bekommen nichtmal den Tariflohn vom Hauptsitz, geschweige den von BW. Ich liege über 40% unter Tarif und das ist noch das mindeste.
Das Problem ist noch ... unsere Wirtschaftspolitik hat zuviele Zeitfirmen ins`s Leben gerufen.
Ich arbeite seid 9 Monaten in einer Bäckereifiliale.(Teilzeit) Mein Arbeitgeber ist marokanischer Herkunft und wir leisten Arcordarbeit.Backen,verkaufen,Kundenbetreung,Abrechnung,putzen u. Wäsche waschen,ect.und das alles zu einem Spottverdienst von 5,27 Euro die Std.Nichtzuletzt das wir geleistete Arbeitsstd.nicht koregt bezahlt bekommen Wir, das sind zwei angestellte Verkäuferinnen,dürfen schon mal tägl. bis zu 5 Std. allein in der Bäckereifiliale arbeiten(wie o.g.) Unser Chef stellt einfach kein weiteres Personal ein,da angeblich kein Geld für hier da wäre. Stattdessen holt er sich aus Schulen immer Praktikantinnen.Oh Deutschland...wie lassen wir uns nur verar....
Sehr geehrte Marion M.,
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Herzliche Grüße
Ihr ArbeitnehmerRecht24 Team





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