So berechnen Sie Ihren Urlaub richtig
Streit! Immer häufiger streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Berechnung des richtigen Urlaubsanspruchs. Haben Sie das auch schon einmal erlebt? Ihren richtigen Urlaub genau zu berechnen ist auch nicht immer ganz einfach.
Ihr Urlaubsanspruch kann sich ergeben aus
• dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG),
• Tarifverträgen,
• Betriebsvereinbarungen,
• Arbeitsverträgen,
• einzelnen Zusagen,
• gesetzlichen Sonderregelungen.
Prüfen Sie zunächst, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde und ob Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen den Urlaubsanspruch regeln.
Nach dem BUrlG haben Sie einen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Dies sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage, also 4 Wochen. Als Werktage gelten nämlich alle Kalendertage, die nicht Sonn - oder gesetzliche Feiertage sind, also auch die Samstage.
Achtung: Bei nicht bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen gilt das Feiertagsrecht am Sitz des Betriebs, nicht das des Arbeitsorts!
Nun ist Ihnen bekannt, welchen Urlaubsanspruch Sie in Vollzeit hätten. Arbeiten Sie aber in Teilzeit? Dann gilt es jetzt, diese Zahlen auf ein Teilzeitarbeitsverhältnis umzurechnen.
Dabei kommt es nicht auf die Stundenzahl pro Tag an, sondern Sie berechnen nur die gearbeiteten Tage.
Beispiel:
Sie arbeiten 3 x pro Woche. Hinsichtlich des Urlaubs haben Sie nichts vereinbart und Tarifverträge finden keine Anwendung. Damit gilt das BUrlG.
Nach dem BUrlG stünden Ihnen in Vollzeit bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage Urlaub zu. Damit ergibt sich folgende Berechnung: 24 Urlaubstage x 3 Arbeitstage : 6 Arbeitstage = 12 Urlaubstage. Bei einer 3-Tage-Woche haben Sie das also 4 Wochen Urlaub.
Ein anderer Fall:
Sie arbeiten nur 1 x in der Woche. Vollzeitkräfte in Ihrem Betrieb erhalten bei einer 5-Tage-Woche 26 Tage Urlaub. Es ergibt sich folgende Berechnung: 26 Urlaubstage x 1 Arbeitstag : 5 Arbeitstage = 5,2 Urlaubstage.
Tipp:
Bruchteile von Arbeitstagen werden nicht auf- oder abgerundet!
Nun können Sie Ihrem Arbeitgeber Ihren Urlaubsanspruch genau vorrechnen!
- 9 Kommentare
Hallo Herr Schrader,
ich bräuchte bitte nochmals Ihre Hilfe.
Bezug zum Eintrag vom 13.08.2009
Langsam komm ich wohl durcheinander. Jeder sagt was anderes zu meinem Urlaubsanspruch.....
Resturlaub 2008: 7,5 UT
Jahresurlaub 2009 : 27
------------------------------------------
34,5
Genommen - 1.8. 22
-------------------------------------------
Anspruch nach erfolgter Kündigung vom 31.07.2009 ????
Wie gesagt im Vertrag steht drin, es wird gezwölftelt wenn das AV während des Jahres beendet wird.
dies würde dann (27/12*8=18 +7,5=25,5 -22=) 3,5 zum 1.8. ergeben.
ziehen wir das BUrlG (unter Begrenzung auf den Mindestanspruch) mit ein, (27/12*8=18 ==20..= 5,5
Rechne ich den vollen Anspruch 27 + 7,5= 34,5 -22= 12,5
was ist jetzt richtig? möchte keine Probleme bekommen...
Danke Ihnen recht herzlich für Ihre Hilfe
mit freundlichen Grüßen
Kai
Super! Vielen Dank für die Infos.
Hallo
könnten Sie mir bitte weiterhelfen.
Ich arbeite 3 mal die Woche (15 Stunden), aber in meinem Vertrag steht das ich 30 Werktage Urlaub habe. Unsere Praxis hat nur Mo- Fr. geöffnet. Wie wird nun mein Urlaub berechnet?
Meine Chefin weiß es selber nicht wirklich. Sie meint es werden die Samstage mitberechnet aber ich hab keine ahnung. Meine Kollegin, die Vollzeit da ist, hat auch 30 Werktage im Vertag stehen.
Ist da nun was schief gelaufen? Habe ich mehr Urlaub als meine Kollegin?
Ich blick da nicht mehr durch da meine Chefin mich total verwirrt. Wäre super wenn Sie mir da weiter helfen könnten.
Hallo, könnten sie mir bitte bei der Berechnung meiner Urlaubstage weiterhelfen. Mein AG gibt mir 29 T für das KJ
Ich arbeite in geraden Wochen 5 Tage = 26 Wochen
in ungeraden Wochen 6 Tage = 27 Wochen
Urlaub in Werktagen sind im KJ 33 Tage
33 T : 6 T = 5,5
5,5 x 5 T = 28 Tage
28 T : 53 W x 26 W = 14 T
33 T : 53 W x 27 W = 17 T
Urlaubsanspruch somit 33 Tage im KJ
Ist dies so richtig berechnet?
Moin,
ich hab da auch mal eine Frage:
Ich bekomme pro Monat 10 Tage Urlaub.
Jetzt geht es aber darum, wie die mir zustehenden Urlaubstage berechnet werden, wenn ich keinen kompletten Monat arbeite.
Nehmen wir als konkretes Beispiel mal den Februar 2010.
Vom 01.02. - 17.02. habe ich gearbeitet,
vom 18.02. - 28.02. habe ich Urlaub.
Also 17 Tage Arbeit und 11 Tage Urlaub.
So... der Februar hat ja 28 Tage...
Rechne ich meinen Urlaubsanspruch jetzt mit diesen 28 Tagen aus oder rechnet man immer mit z.B. 30 Tagen?
Habe ich jetzt
17/28 x 10 = 6,07 Tage Urlaubsanspruch
oder
17/30 x 10 = 5,67 Tage Urlaubsanspruch ?
Hoffe hier kann mir jemand helfen,
Gruß Julia
Habe eine kurze Frage:
Mein Jahresurlaubsanspruch ist: 26 Tage.
Bin bei dem jetzigen Arbeitgeber ab dem 15.03.2010 beschäftigt.
1. Wieviele Urlaubstage stehen mir bis Ende des Jahres zu?
2. Wie wird dies berechnet?
3. Welche gesetzlichen Bestimmungen regeln diese Berechnung?
MfG. Richard
Hab eine Frage,wir arbeiten jetzt 12h ab 1.august vorher 8h haben dafür 24 tage urlaub erhalten jetzt wird uns der urlaub runtergerechnet auf 17 tage für das ganze jahr ist dies rechtens? Die betriebliche Formel lautet 24tage mal8 sind192 und dies durch 11,08 sind 17,32 urlaubstage für das ganze jahr und dazu arbeiten wir auch noch rollende woche,wert kann mir eine auskunft geben
Sehr geehrter "Rene",
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Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.arbeitsrecht.org/telefonische-rechtsberatung/
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns kontaktieren und wir Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen dürfen.
Herzliche Grüße
Ihr ArbeitnehmerRecht24 Team
Hallo, ich bräuchte eure Hilfe dringend :)
Mein Chef sagt mir wenn ich vom 15.07.11 bis (inkl.)03.08.11 Urlaub beantrage würde ich 15 Tage verbrauchen, und nurnoch 5 übrig haben, da ich 20 Tage Urlaub im Jahr beanspruchen darf.
Meine Arbeitszeiten sind folgende:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 13:00-19:00
Samstag 10:00-16:00 Uhr
Sonntag 11:00-15:00 Uhr
Er zählte aber Donnerstag da ich da meinen freien Tag habe, mit als Urlaubstag, ist das richtig?
Ich verstehe das System nicht ganz, und so wie ich meinen chef kenne würde er aufjedenfall versuchen einen unwissenden übern Tisch zu ziehen :)
Hoffe Ihr könnt mir helfen.
MfG
Alex






