Diskriminierung wegen des Alters – Wieder hat ein Arbeitgeber verloren
Das war geschehen: Ein 1958 geborener Arbeitnehmer bewarb sich im Jahr 2007 als Volljurist. Diese Qualifikation hatte er auch. Die Arbeitgeberin suchte für Ihre Rechtsabteilung „zunächst auf 1 Jahr befristet eine(n) junge(n) Volljuristin/Volljuristen“. Der Jurist erhielt eine Absage, ohne Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Stattdessen wurde eine 33-jährige Juristin eingestellt. Dies wollte er sich nicht gefallen lassen und klagte eine Entschädigung in Höhe von 25.000 Euro sowie Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts ein. Er fühlte sich wegen seines Alters benachteiligt und diskriminiert.
Zu Recht, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 19.08.2010, Az.: 8 AZR 530/09, bestätigte: Eine Diskriminierung liegt vor. Der Jurist kann jedoch nur eine Entschädigung in Höhe eines Monatsentgelts erhalten, da er nicht darlegen konnte, dass er bei einer diskriminierungsfreien Auswahl eingestellt worden wäre. Nur so hätte ihm der Schadenersatzanspruch in Höhe eines Jahresgehalts überhaupt zugestanden.
Deutlich sagte das Gericht jedoch, dass eine Diskriminierung wegen des Alters vorgelegen habe.
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