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23.09.2010
06:37

Falsche Krankmeldung an Arbeitgeber

Gestern rief mich ein völlig verunsicherter Arbeitnehmer an. Er war arbeitsunfähig erkrankt und hatte mit Ablauf des dritten Tages seiner Krankheit, also am vierten Tag, den „gelben Schein“ bei seinem Arbeitgeber eingereicht. Von seinem Arzt hatte er diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten.

 
Leider ist ihm jedoch ein ärgerliches Versehen passiert: Er hat die für die Krankenkasse bestimmte Durchschrift des „Gelben Scheins“ an den Arbeitgeber übersandt.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht aus zwei Teilen. Auf dem einen Blatt steht der Beginn der Erkrankung sowie das voraussichtliche Ende der Erkrankung. Dieser ist für den Arbeitgeber bestimmt. Das andere Blatt ist für die Krankenkasse bestimmt. Darauf befindet sich auch die Diagnose. Sie ist zwar in aller Regel durch Zahlen verschlüsselt, diese können jedoch sofort von ihrem Arbeitgeber entschlüsselt werden.

Der jeweilige Adressat der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen steht im oberen Bereich. Daran können Sie erkennen, ob diese an den Arbeitgeber oder an Ihre Krankenkasse zu senden sind. Leider hat in diesem Fall der Arbeitnehmer die Adressaten verwechselt.

Nun weiß im Zweifelsfall Ihr Arbeitgeber, welche Krankheit Sie haben. Das ist jetzt nicht mehr zu ändern. Direkte Nachteile können Ihnen dadurch nicht entstehen.

Mein Tipp: Gehen Sie zu Ihrem Arbeitgeber und tauschen Sie die Bescheinigungen aus. Ihr Arbeitgeber hat Anspruch auf die für ihn adressierte Bescheinigung und Ihre Krankenkasse benötigt unbedingt die Bescheinigung vom Arzt, die Sie Ihrem Arbeitgeber gegeben haben. Vielleicht hat Ihr Chef es ja auch noch nicht bemerkt, dass er den falschen „gelben Schein“ erhalten hat.

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