Gesprächsprotokoll unterschreiben – Muss ich das?
In vielen Firmen ist es üblich, dass Personalgespräche protokolliert werden und dann von den Gesprächsteilnehmern zu unterschreiben sind. Ist das eine Verpflichtung?
Personalgespräche sind in der Regel nicht einfach. Auch heute noch ist es gerade in kleineren Betrieben die Regel, dass Personalgespräche nur dann geführt werden, wenn es ein Problem gibt. Und Probleme können vielschichtig sein:
Ein Gespräch über zu viel oder zu wenig Gehalt, ein Gespräch über mangelhafte Arbeitsleistungen, Diskussionen über Probleme von Arbeitnehmern untereinander und Meetings wegen schlechter Umsatzzahlen.
Am Ende solcher Gesprächsrunden werden häufig Ergebnisse festgehalten und dann von den Beteiligten unterschrieben. Sind Sie mit diesen Ergebnissen nicht einverstanden oder mit dem gesamten Verlauf der Veranstaltung, müssen Sie auch nicht unterschreiben.
Es kann sogar sein, dass im Protokoll etwas ganz anderes festgehalten wird, als tatsächlich gesprochen wurde. Stets gilt: Niemand kann Sie zu einer Unterschrift zwingen! Eine besonders galante Lösung ist es, wenn Sie das Protokoll mit dem Zusatz „nicht einverstanden“ unterschreiben. Dann haben Sie Ihre Unterschrift geleistet und gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass Sie mit dem Inhalt nicht übereinstimmen.
Fazit: Lesen Sie ein Gesprächs- oder Ergebnisprotokoll genau durch. Unterschreiben Sie es nur, wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind und die Konsequenzen genau übersehen. Lassen Sie sich nicht drängen, niemand kann Sie zu einer Unterschrift zwingen!







