Zurück zur Übersicht
04.10.2010
06:32

Gesundmeldung bei Krankheit erforderlich?

Wieder einmal hat ein Arbeitnehmer völlig zu Unrecht Ärger mit seinem Arbeitgeber bekommen. Folgendes war geschehen:

Der Arbeitnehmer war arbeitsunfähig erkrankt und lag bis zum 15. September im Krankenhaus. Dann erhielt er eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, worin zunächst eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeitsdauer bis zum 24. September eingetragen wurde.

 
Dann ging der Arbeitgeber an diesem Tag erneut zum Arzt und die Bescheinigung wurde bis zum 29. September verlängert. Als der Arbeitnehmer dann am Donnerstag, dem 30. September wieder arbeiten wollte, wurde er erst einmal ins Personalbüro gerufen und richtig fertig gemacht. Er hätte sich „gesund melden“ müssen. Schließlich habe die Firma nicht gewusst, dass er heute zur Arbeit wieder erscheint und man habe eine Vertretung von einer Leiharbeitsfirma bestellt. Sodann hat man ihn nach Hause geschickt und mitgeteilt, der Tag würde nicht bezahlt.

Was meinen Sie dazu?
Meine Meinung ist klar: Was der Arbeitgeber hier macht, ist rechtswidrig, menschenverachtend und mit den Gesetzen nicht in Einklang zu bringen. Kein Arbeitnehmer muss sich „gesund melden“. Ist eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeitsdauer auf dem „Gelben Schein“ vermerkt, haben sich alle Beteiligten daran zu halten. Der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer am nächsten Tag wieder zur Arbeit erscheint.

Sind Sie als Arbeitnehmer tatsächlich länger krank, haben Sie dies dem Arbeitgeber natürlich auch unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, werden Sie wieder am Arbeitsplatz erscheinen.

Fazit: Eine „Gesundmeldung“ gibt es nicht. Natürlich ist der Fehltag von dem Arbeitgeber zu bezahlen!


Zurück zur Übersicht