Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Ausbildung möglich
Ein weiteres Gericht hat in einem Eilverfahren einem Auszubildenden Recht gegeben. Das war geschehen: Ein Studierender wurde gleichzeitig betrieblich ausgebildet. Dann rief das Kreiswehrersatzamt Koblenz ihn zum Grundwehrdienst ein. Gegen diesen Bescheid legte er erfolglos Widerspruch ein. Dann klagte er und stellte gleichzeitig einen Eilantrag gegen den Einberufungsbescheid.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 20.09.2010, Az.: 7 L 1107/10.KO, dem Eilantrage stattgegeben und die Einberufung ausgesetzt. Es stellte sich auf Seiten des Antragsgegners. Das Interesse des Antragstellers überwiegt das öffentliche Interesse an einem sofortigen Vollzug der Einberufung. Es gäbe keine eindeutige gesetzliche Regelung und daher könne die Angelegenheit im Eilverfahren nicht abschließend beantwortet werden. Dieses bleibt der Klage im Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Daher muss der junge Mann angesichts der offenen Rechtslage und wegen der Streitkräftereform und der zu erwartenden Aussetzung der Wehrpflicht zunächst keinen Wehrdienst leisten!
Fazit: Steht auch Ihnen die Einberufung ins Haus, wehren Sie sich! Sie haben gute Chancen, dass Sie Ihren Wehrdienst derzeit nicht absolvieren müssen!







