Zurück zur Übersicht
05.12.2010
06:31

Krank geschrieben und trotzdem „ab in den Urlaub“?

Immer wieder ein schönes Problem: Eine Arbeitnehmerin ist noch bis zum 24.12.2010 arbeitsunfähig erkrankt. Sie hat ihrem Arbeitgeber einen Gelben Schein vorgelegt und soweit ist alles in Ordnung.

 
Sie hatte aber bereits im Juli einen Urlaubsantrag gestellt und eine Reise vom 20. Dezember bis zum 01. Januar gebucht. Nun ist der Chef der Meinung, dass sie diese Urlaubsreise nicht antreten darf. Wörtlich hat er gesagt: „Wer krank ist, kann nicht in den Urlaub fliegen. Fliegen Sie trotzdem, brauchen Sie nicht mehr wiederzukommen.“

Was tun? Jetzt ist guter Rat teuer. Rechtlich ist die Sache eindeutig: Grundsätzlich darf die Arbeitnehmerin in den Urlaub fliegen. Sie hat nur alles zu unterlassen, was den Heilungsverlauf verzögern würde. Bei vielen Krankheiten verzögert eine Urlaubsreise aber gerade nicht den Heilungsverlauf, sondern fördert ihn sogar. Schwierig wird es natürlich, wenn ein Rückenleiden vorliegt und ein langes Sitzen nicht möglich ist. Ob dann eine Flugreise das richtige ist, wage ich zu bezweifeln.

Soweit die Rechtslage. Gleichwohl sollte sich die Arbeitnehmerin absichern, wie ihre Rechtsstellung ist, wenn der Arbeitgeber kündigt. Ist sie beispielsweise in einem Kleinbetrieb beschäftigt und hat keinen Kündigungsschutz, kann sie sehr schnell ohne Arbeitsverhältnis dastehen. Das ist sicherlich auch nicht gewollt.

 

In diesem Fall hilft nur eins: Versuchen Sie nochmals das Gespräch mit dem Chef zu suchen und ihm klarzumachen, dass die Urlaubsreise den Heilungsverlauf nicht beeinträchtigt. Machen Sie ihm nochmals klar, dass es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, am Arbeitsplatz zu erscheinen. Geht er auf Ihre Argumente nicht ein, wägen Sie sorgfältig ab, wie Sie sich verhalten.

Zurück zur Übersicht