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09.12.2010
06:33

Kurzarbeit und zeitgleich neue GmbH – Darf der Arbeitgeber das?

Darf ein Arbeitgeber eine neue GmbH gründen, während in einem anderen seiner Betriebe Kurzarbeit gemacht wird?

Was ist eigentlich Kurzarbeit? Letztendlich bedeutet Kurzarbeit, dass vorübergehend die regelmäßige Arbeitszeit in einem Betrieb verringert wird. Sie kann sogar auf Null zurückgefahren werden. Grund ist stets ein erheblicher Arbeitsausfall. Von der Kurzarbeit können sämtliche Arbeitnehmer eines Betriebs oder nur Teile betroffen sein.

 
Wichtig ist, dass die Kurzarbeit „nicht vom Himmel fällt“. Der Arbeitgeber hat sich entweder mit dem Betriebsrat über die Einführung von Kurzarbeit zu verständigen oder, falls kein Betriebsrat existiert, mit jedem einzelnen Arbeitnehmer!

Sinn der Kurzarbeit ist die Entlastung des Betriebs oder von Personalkosten. Damit wird aber auch klar, dass die Kurzarbeit im Regelfall betriebs- oder sogar auch abteilungsbezogen ist.

Deshalb ist es für den Arbeitgeber sogar möglich, in einem seiner Betriebe Personal einzustellen und in einem anderen Betrieb Kurzarbeit zu machen.Deshalb ist auch die Gründung einer neuen GmbH grundsätzlich möglich.

Meine persönliche Meinung: Der Arbeitgeber verhält sich in diesem Fall sehr ungeschickt. Arbeitnehmer eines Betriebs sollen Kurzarbeit
machen, gleichzeitig gründet er eine neue GmbH. Dafür mag es gute Gründe geben. Im Sinne des Betriebsfriedens macht es viel Sinn, Arbeitnehmer darüber aufzuklären, weshalb der Arbeitgeber einen solchen Schritt macht. Vielleicht will er damit die Zukunftsfähigkeit des anderen Betriebs sichern – nur keiner merkt es und alle sind unzufrieden.

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