25.12.2010

Steuerfreie Zugaben 2011 – Heute: Darlehen

Nicht alle Lohn- und Gehaltsanteile, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sind lohnsteuerpflichtig. Sind Bezüge steuerfrei, bleiben sie in aller Regel auch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge außer Ansatz.
Es handelt sich also um eine gute Möglichkeit, wie Sie Ihr Entgelt aufbessern können, ohne dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber weitere teure Kosten verursachen. 
Mein Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Vielleicht ist die eine oder andere Zugabe für Sie ja drin!

Heute: Darlehen

Darlehen von Ihrem Arbeitgeber? Das ist ein Fall, der gar nicht so unüblich ist. In Zeiten der knappen Kassen von Arbeitnehmern werden immer häufiger Arbeitgeber angepumpt und um Geld gefragt.

Bereits die Frage, ob nicht ein Gehaltsvorschuss möglich wäre, ist rechtlich die Frage nach einem Darlehen.

Ist das aber auch ohne Weiteres möglich?

Problemlos können Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Darlehen gewähren, wenn der Zinssatz dem marktüblichen Zinssatz entspricht. Andernfalls muss die Differenz zwischen dem vereinbarten niedrigeren Zinssatz und dem Marktzins als Arbeitslohn erfasst werden!

Ein Tipp: Zinsersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Darlehen von Ihrem Arbeitgeber sind dann steuerfrei, wenn die Summe der Darlehen zum Zeitpunkt der Lohnzahlung 2.600 € nicht übersteigt. Dabei haben Sie mehrere Darlehen zusammenzurechnen!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Versicherungen für Menschen mit Behinderungen

Sie kennen es: Die Gesundheitsprüfung bei Einstellungen von Menschen mit Behinderungen ist oft ein Risiko. Die betriebsärztliche Einstellungsuntersuchung hat schon manche Einstellung verhindert. Ärztliche Gesundheitsprüfungen... Mehr lesen

23.10.2017
Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV)

§ 1 Urlaubsjahr Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Für die bei den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigten Beamtinnen und Beamten kann die oberste Dienstbehörde eine abweichende Regelung treffen. § 2... Mehr lesen