30.12.2010

Arbeitsrecht und Insolvenz – Das rückständige Arbeitsentgelt

Auch wenn die Konjunktur anzieht, geraten immer wieder Unternehmen in wirtschaftliche Schieflagen bis hin zu einer Insolvenz. Was passiert eigentlich dann mit dem Geld?

Der Arbeitgeber ist zahlungsunfähig und es wird ein Insolvenzverfahren beantragt. Die Arbeitsverhältnisse bestehen dann fort. Solange niemand gekündigt hat, haben Sie ein Arbeitsverhältnis! 
Wird das Insolvenzverfahren mangels Maße abgewiesen, ist das Insolvenzverfahren auch schon wieder beendet.

Sie haben dann zwar noch Ihren Job, allerdings niemand mehr, der Ihnen das Geld bezahlt.

Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, muss der Insolvenzverwalter die Arbeitnehmer zunächst weiter beschäftigen und die Arbeitsentgelte aus der Insolvenzmasse zahlen.

Rückständiges Arbeitsentgelt aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens melden Sie als einfache Insolvenzforderungen bei der Insolvenztabelle an. Näheres wird Ihnen dann auch der Insolvenzverwalter mitteilen. Viel werden Sie von diesem rückständigen Entgelt wohl nicht sehen.

Aber es gibt ja noch das Insolvenzgeld. Das Wichtigste zum Insolvenzgeld lesen Sie in meinem Blog am morgigen Tag.

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