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31.12.2010
12:00

Die Grenzen der Nebentätigkeit

Haben Sie schon einen Job und möchten noch einen weiteren annehmen? Dürfen Sie das eigentlich?

 

Ihr Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit untersagen, wenn Folgendes beeinträchtigt ist:

1.    Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten oder
2.    die berechtigten Interessen des Arbeitsgebers.

Letzteres ist beispielsweise der Fall, wenn

  • Sie bei einem Konkurrenzunternehmen tätig sind,
  • Sie Ihre Genesung bei einer Arbeitsunfähigkeit durch eine Nebenbeschäftigung verhindern,
  • Sie eine Nebentätigkeit ausüben, die dem geschäftlichen Ansehen Ihres Arbeitgebers schaden kann oder
  • Sie während Ihres Erholungsurlaubs einer Beschäftigung nachgehen,
  • Ihre Arbeitsverhältnisse zusammengerechnet die gesetzliche Höchstgrenze der Arbeitszeit überschreitet. In diesem Fall ist der zweite Arbeitsvertrag nichtig. Unter Umständen begeht Ihr Arbeitgeber sogar eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat.

Wichtig: Eine Nebentätigkeit müssen Sie grundsätzlich nicht von Ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie sich dazu im Arbeitsvertrag verpflichtet haben!

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