Das letzte Jahr ist kaum beendet und nun gibt es schon wieder Ärger. Ein Arbeitgeber hat festgestellt, dass er einem Arbeitnehmer im Jahr 2010 zwei Tage zu viel Urlaub gegeben hat!
Welch ein schlimmes Vergehen! Und auf welche Idee kommt der Arbeitgeber nun? Klar, er hat es dem Arbeitnehmer vom Dezemberlohn einfach abgezogen. Geht das?
Nein! Bitte gehen Sie in einem solchen Fall sofort zum Anwalt. Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen zu viel Urlaub gewährt, ist das sein Pech. Sie müssen hier nichts erstatten oder zurückzahlen.
Bei der Gelegenheit prüfen Sie doch einmal, ob Sie überhaupt Ihren gesamten Urlaub schon erhalten haben. Das liegt nämlich nur dann vor, wenn Ihnen Ihr Urlaub im letzten Jahr auch zusammenhängend gewährt wurde.
Wann ist das der Fall? Dies legt § 7 Abs. 2 Satz 2 Bundesurlaubsgesetz genau fest: Einer Ihrer Urlaube muss mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfasst haben.
Ist das nicht der Fall, wurde Ihnen Ihr Urlaub für das Jahr 2010 nicht ordnungsgemäß gewährt.