Teilurlaub nur für volle Monate – Was heißt das genau?
Das Bundesurlaubsgesetz beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte. Und auch die Fragen und Unsicherheiten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind in diesem Bereich besonders groß.
Hier ein aktuelles Problem: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers begann am 19.10.2010. Innerhalb der Probezeit wurde dem Arbeitnehmer nun zum 17.02.2011, also zu gestern, gekündigt. Wie viel Urlaubsansprüche hat der Arbeitnehmer nun nach dem Bundesurlaubsgesetz?
Um es zunächst einmal klar zu sagen: Auch während der Probezeit hat ein Arbeitnehmer Urlaubsansprüche. Nach dem Gesetz stehen Ihnen bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage Urlaub zu, das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage Urlaub pro Jahr.
Hat das Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate bestanden, gilt § 5 Bundesurlaubsgesetz: Sie haben dann einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Fehlen an einem vollen Beschäftigungsmonat Tage, an denen bei Bestehen des Arbeitsverhältnisses keine Arbeitspflicht bestanden hätte, beispielsweise gesetzliche Feiertage oder Sonntage, entsteht für den nicht vollendeten Monat kein Urlaubsanspruch. Es gibt nämlich keine gesetzliche Grundlage dazu, dass Zeiten vor Beginn beziehungsweise nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinzuzurechnen wären. Soweit ist das klar.
Wichtig ist, dass Urlaubsansprüche nur für jeden vollen Monat bestehen. Das heißt nicht für jeden vollen Kalendermonat!
In dem vorliegenden Fall wurde zum 18.02.2011 innerhalb der Probezeit gekündigt. Eine solche Kündigung ist nach dem Gesetz auch zulässig, da innerhalb der Probezeit ein bestimmtes Beendigungsdatum, also beispielsweise zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats, nicht vorgeschrieben ist. Dementsprechend hätte der Arbeitnehmer Urlaubsanspruch für volle 4 Monate erst am heutigen 18.02.2011 erworben. Da die Kündigung jedoch zum 17.02.2011 wirkt, besteht nur ein Urlaubsanspruch von 3 Monate.
Dies ergibt also einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen (20 Tage : 12 Monate x 3 Monate).







