27.02.2011

Arbeitslosengeld – Die Dauer des Anspruchs

Wie lange erhalten Sie Arbeitslosengeld? Die Antwort richtet sich nach den §§ 127, 128 SGB III. Sie richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um 3 Jahre erweiterten Rahmenfrist und nach dem Lebensalter bei der Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs.  
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von mindestens

  • 12 Monaten auf 6 Monate Arbeitslosengeld,
  • 16 Monaten auf 8 Monate Arbeitslosengeld,
  • 20 Monaten auf 10 Monate Arbeitslosengeld,
  • 24 Monaten auf 12 Monate Arbeitslosengeld,
  • 30 Monaten und nach Vollendung des 50. Lebensjahres auf 15 Monate Arbeitslosengeld,
  • 36 Monaten und nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf 18 Monate Arbeitslosengeld und
  • 48 Monaten und nach Vollendung des 58. Lebensjahres auf 24 Monate Arbeitslosengeld.

Achtung: Besondere Sperrzeiten wegen der Arbeitsaufgabe kann die Dauer des Arbeitslosengeldes mindern.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Dienstreise

Eine Dienstreise nehmen Arbeitnehmer vor, wenn sie außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig werden. Mehraufwand kann zum Teil kostenfrei ersetzt werden. Arbeitnehmer sollten mit Ihrem Arbeitgeber regeln, inwieweit die... Mehr lesen

23.10.2017
Keine Abfindung bei verspäteter Kündigungsschutzklage

Hier lesen Sie einen neuen aktuellen Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer wurde aus betriebsbedingten Gründen am 19. Juni 2006 zum 31. Dezember 2006 gekündigt. Die Kündigung enthielt einen... Mehr lesen