09.03.2011

Betriebliche Altersversorgung – Das sollten Sie wissen

Gibt es in Ihrem Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung? Es handelt sich dabei um eine bedeutende Sozialleistung Ihres Arbeitgebers. Geregelt ist das im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)

 
Wir alle merken wohl, dass die Versorgung im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Säule sein kann. Die betriebliche Versorgung ist daher umso wichtiger. Andernfalls müssen sich sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine Altersversorgung überhaupt leisten können. Das ist sicherlich auch der Grund, weshalb in vielen Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung noch nicht installiert wurde.

Grundsätzlich handelt es sich bei den Leistungen Ihres Arbeitgebers um freiwillige Zahlungen.
Ansprüche können sich natürlich aus Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben.

Schwerpunkt der betrieblichen Altersversorgung ist der Anspruch auf Versorgung durch eine Entgeltumwandlung. In diesem Fall werden Ihre Lohnansprüche in Anwartschaftsrechte auf Versorgungsleistungen umgewandelt.

Weiterhin gibt es beitragsorientierte Leistungszusagen. Hier verspricht der Arbeitgeber einfach einen bestimmten Betrag in die Altersversorgung zu zahlen.

Auch die Beitragszusage mit Mindestleistungen ist ein Teil der betrieblichen Altersvorsorge. Erfasst werden Direktversicherungen, Pensionszusagen und Pensionsfonds.

Daneben gibt es noch eine Reihe anderer Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Insbesondere schließt das Gesetz nahezu keinerlei vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten aus. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in vielen Fällen frei vereinbaren, was sie wollen.

Fazit: Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Säule für das Alter.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Pilot darf mit 60 Jahren weiter fliegen

Nach den gesetzlichen Regelungen dürfen Piloten im Alter zwischen 60 und 64 Jahren auch dann weiter Verkehrsflugzeuge fliegen, wenn sie zu einer Besatzung von mehreren Piloten gehören. Allerdings dürfen dann die anderen Piloten... Mehr lesen

23.10.2017
Urlaub ablehnen? – Nur bei Sachgründen

Sie dürfen Ihre Urlaubswünsche Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Und Ihr Arbeitgeber hat sie bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG auch zu berücksichtigen. So steht es im Gesetz. Daran hat sich Ihr... Mehr lesen