Zeitarbeitsunternehmen drohen Nachforderungen
Bereits mehrfach hatte ich an dieser Stelle auf die Problematik der Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften CGZP im Bereich Zeitarbeit hingewiesen. Das Bundesarbeitsgericht hat am 14.12.2010 entschieden, dass die Tarifverträge unwirksam sind (Az.: 1 ABR 19/10).
Grundsätzlich haben nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Verleiher die gleichen Löhne zu zahlen, wie sie im Entleihbetrieb üblich sind. Es sei denn, es liegen Tarifverträge vor, die geringere Löhne vorsehen. Diese Tarifverträge können jedoch nur abgeschlossen werden, wenn tariffähige Partner diese unterzeichnen. Die christlichen Gewerkschaften durften das nicht.
Jetzt war noch fraglich, was genau in der BAG-Entscheidung steht. Die Entscheidungsgründe liegen jetzt vor. Und tatsächlich gab es einen Donnerschlag: Die geschlossenen Tarifverträge sind insgesamt unwirksam und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht.
Damit drohen nunmehr den Unternehmen erhebliche Nachforderungsbeträge. Ob und wie viele Unternehmen nun Insolvenz beantragen müssen, bleibt abzuwarten. Sicherlich wären bei weitem nicht alle Arbeitnehmer die Forderungen versuchen durchzusetzen.
Hinweis: Haben Sie aufgrund eines Tarifvertrages mit der CGZP gearbeitet, sollten Sie Ihre Ansprüche unverzüglich prüfen lassen!







