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02.04.2011
06:03

Reaktorunfall und Arbeitsrecht – die Pflichten des Arbeitgebers

Die Geschehnisse in Japan machen uns alle nachdenklich. Arbeitnehmer und Feuerwehrleute arbeiten in unmittelbarer Gefährdungslage des Atomkraftwerks nahezu ohne jeden Schutz.

 
Unterstellt, ein solcher Vorfall wäre in Deutschland geschehen: Wie sieht das eigentlich arbeitsrechtlich aus? Auszuschließen ist ein solcher Vorfall mit 100 %-er Sicherheit nicht. Wie ist dieses arbeitsrechtlich zu bewerten?

Eine einfache Frage und eine einfache Antwort: Ein solcher Reaktorunfall darf in Deutschland niemals geschehen. Wir könnten aus rechtlichen Gründen damit gar nicht umgehen. Der Arbeitgeber ist aus einer Vielzahl von Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetzen verpflichtet, alle möglichen und denkbaren Vorkehrungen zum Schutz seiner Arbeitnehmer zu treffen. Es ist aus arbeitsrechtlicher Sicht daher undenkbar, dass im Falle eines solchen Unfalls Arbeitnehmer bewusst in die gefährlichen Zonen geschickt werden und sich verstrahlen lassen.

Das gilt meines Erachtens nicht nur für die Kraftwerkbetreiber, sondern auch für Feuerwehrmänner und andere Rettungskräfte.

Die Personalverantwortlichen würden sich sogar strafbar machen, wenn sie an Arbeiten in unmittelbarer Reaktornähe mit Strahlungsintensität nicht unterbinden würden.

Und was heißt das nun? Was nicht sein darf, wird auch nie geschehen. Reaktorunfälle dürfen in Deutschland nicht vorkommen. Wir hätten niemanden, der sich um die Schadenbeseitigung kümmern dürfte. Hat da schon einmal jemand darüber nachgedacht?

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