Zurück zur Übersicht
24.04.2011
06:20

Kurzarbeit – Und zwar ab sofort und ohne Ankündigung!

Gerade in Kleinbetrieben wird häufig etwas über die Grenzen des Arbeitsrechts hinaus von Arbeitgebern unternommen. Koste es was es wolle, bestimmte Dinge sollen einfach durchgedrückt werden.

 
So auch aktuell in einem Fall, in dem ein Kleinbetrieb mit insgesamt 8 Arbeitnehmern von heute auf morgen Kurzarbeit machen soll. Dabei ist die Kurzarbeit aus Sicht der Arbeitnehmer gar nicht erforderlich und offensichtlich geht es dem Arbeitgeber nur darum, Kosten einzusparen. Das die Arbeitnehmer hier erhebliche Gehaltseinbußen zu verzeichnen haben, ist ihm schlicht und ergreifend egal. Wie wird aber Kurzarbeit überhaupt eingeführt?

Hierfür gibt es genau 2 Methoden. Entweder einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Vereinbarung einer Kurzarbeit oder die Kurzarbeit wird durch eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eingeführt. Da in Kleinbetrieben in aller Regel kein Betriebsrat existiert, bleibt also nur die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Kurzarbeit mit den Arbeitnehmern vereinbart.

Und Klauseln in Arbeitsverträgen, wonach der Arbeitgeber berechtigt, die Kurzarbeit einzuführen, sind in aller Regel unwirksam.

Fazit: Der Arbeitgeber kann nicht ohne weiteres Kurzarbeit einführen!


Und morgen berichte ich Ihnen in meinem Blog von einem neuen Urteil, wonach Arbeitsvertragsklauseln, die das Recht beinhalten eine Kurzarbeit anzuordnen, unwirksam sind.

Zurück zur Übersicht