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24.07.2011
06:43

Überstunden

Haben Sie Anspruch auf einen Zuschlag auf Überstunden? Sie kennen das bestimmt auch: Wieder einmal werden Sie zu Überstunden herangezogen. Und bei der derzeitigen guten Konjunkturlage wollen die Arbeitgeber immer mehr Überstunden machen. Haben Sie denn eigentlich einen Anspruch darauf, zusätzliches Geld zu erhalten?


Gelten in Ihrem Betrieb Tarifverträge, ist die Sache häufig klar: In Tarifverträgen ist fast immer genau geregelt, wie die Überstunden zu bezahlen sind.

Aber auch ohne Tarifverträge ist eins klar: Sie haben mindestens Ihren durchschnittlichen normalen Bruttostundenlohnverdienst zu erhalten. Niemals müssen Sie Überstunden kostenlos machen.

Einen weiteren Zuschlag erhalten Sie aber ohne eine besondere Vereinbarung nicht, es sei denn, es handelt sich um Nachtarbeit. Bekommen Sie also normalerweise pro Stunde 10 €, erhalten Sie auch diese 10 € für eine Überstunde.

Und die Klausel „Mit der Vergütung sind sämtliche Überstunden abgegolten“, ist ohnehin unwirksam. So sieht es jedenfalls das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 01.09.2010, Az.: 5 AZR 517/09.

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