Mobbingklage auf eine halbe Million Euro erfolglos
Wieder einmal war ein vermeintliches Mobbingopfer vor den Arbeitsgerichten nicht erfolgreich. Die Verfahren scheitern fast immer an der gleichen Stelle.
Aber langsam: Ein Oberarzt fühlte sich vom Chefarzt gemobbt. Deshalb wollte er eine halbe Million Euro als Schadenersatz.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 19.01.2012, Az.: 11 Sa 772/10). Es sagte, dass es Schadenersatz oder Schmerzensgeld nur dann gebe, wenn
• unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken,
• dass die Würde eines Arbeitnehmers verletzt wird und
• ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass es im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen gibt.
Und jetzt kommt der Fehler des Arbeitnehmers: Er hatte insgesamt 29 Vorfälle geschildert. Davon waren ca. 20 Vorfälle nicht ausreichend vorgetragen oder nicht unter Beweis gestellt. Dies bedeutet, dass das Gericht zu einer Beweisaufnahme überhaupt nicht kommt. Nur in den letzten ca. 10 Fällen wurde überhaupt Beweis erhoben und insgesamt 10 Zeugen gehört. Diese konnten sich allerdings an die Konflikte aus den Jahren vor 2004 nicht genau erinnern. Soweit eine Erinnerung vorhanden war, urteilte das Gericht, dass es sich allenfalls um Konflikte am Arbeitsplatz handelte, die noch den üblichen Rahmen nicht überschritten haben.
Fazit: Mobbingverfahren müssen gut vorbereitet werden. Dazu gehört ein ausführliches Mobbing-Tagebuch!







