Pausenregelungen
Blog-News
Arbeitnehmer verzichten auf Pause
16.06.2010
Dieses oder Ähnliches höre ich immer wieder von vielen Arbeitnehmern: Eine Verkäuferin in einer Bäckerei arbeitet täglich 8 Stunden. Ihr Chef sagt ihr, dass ihr 30 Minuten Pause zustünden. Dies wird auch im Arbeitszeitkonto so vermerkt und die Pausen werden nicht bezahlt. Tatsächlich jedoch werden die Pausen durchgearbeitet, weil schlicht und ergreifend keine Zeit ist, Pause zu machen. Ständig steht ein Kunde vor der Theke und will bedient werden.
Endlich, die Fußballweltmeisterschaft in Südafrika hat begonnen. Damit Sie auch arbeitsrechtlich gut gewappnet sind, lesen Sie hier in einer kleinen Reihe das Wichtigste für Fußballfans zur WM.
Heute: das Verfolgen des Spiels während der Arbeitszeit
Wissen
Diese Pausen stehen Ihnen zu
19.08.2009Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch auf Pause, wenn Ihre Arbeitszeit bestimmte Grenzen überschreitet. Pausenzeiten in diesem Sinne braucht Ihr Arbeitgeber nicht zu bezahlen. Daher ist es so wichtig festzustellen, ob es sich bei Ihrer Pause wirklich um eine Pause im Sinne des ArbZG handelt.
weiterlesenRechtshilfen
Nach § 5 ArbStättV ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Sie vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Das heißt schlicht und ergreifend, dass er alle Maßnahmen treffen muss, um Sie vor dem giftigen Qualm zu schützen...
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Ihr Arbeitgeber hat bei der Lage der Arbeitszeiten ein umfangreiches Direktionsrecht. Sind die Dauer und die Lage Ihrer Arbeitszeiten jedoch im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, kann er sie nicht ohne weiteres ändern.
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