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19.08.2009Diese Pausen stehen Ihnen zu
Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch auf Pause, wenn Ihre Arbeitszeit bestimmte Grenzen überschreitet. Die Einzelheiten ergeben sich aus folgender Tabelle:
Pausendauer nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) | |
|---|---|
Arbeitsdauer | Vorgeschriebene Pausen |
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Die Pausen können auch aufgeteilt werden, jede Pause muss dann mindestens 15 Minuten dauern. Durch einen Tarifvertrag können in Schicht- und Verkehrsbetrieben auch kürzere Ruhepausen vereinbart werden. | |
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die zustehenden Pausen nicht gewährt, riskiert er ein Bußgeld. | |
Die genaue Lage der Arbeitszeiten kann Ihr Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts bestimmen.
Pausenzeiten in diesem Sinne braucht Ihr Arbeitgeber nicht zu bezahlen. Daher ist es so wichtig festzustellen, ob es sich bei Ihrer Pause wirklich um eine Pause im Sinne des ArbZG handelt. Das prüfen Sie mit dieser Checkliste.
Checkliste: Handelt es sich um eine Ruhepause im Sinne des ArbZG? | ||
|---|---|---|
Anforderung | Erläuterung | |
Die Ruhepause steht im Voraus fest. | Zu Beginn der Arbeit ist geklärt, wann die Pause stattfindet. Dafür reicht ein zeitlicher Rahmen aus, z. B. Mittagspause zwischen 13.00 und 14.00. Dann muss zu Beginn der Pause feststehen, wie lange die Pause dauern darf. | |
Sie brauchen in der Ruhepause nicht arbeiten. | Wenn Sie Nebenleistungen (z. B. Telefondienst) machen oder sich zur Arbeit bereithalten müssen, handelt es sich nicht um eine Ruhepause. | |
Die Pausen liegen weder am Beginn noch am Ende der Arbeitszeit. | Die Arbeitszeit muss laut Gesetzestext „unterbrochen“ werden. Außerdem erfüllt eine Pause zu Beginn oder Ende der Arbeitszeit nicht den Gesetzeszweck. Für Jugendliche gibt es eine Spezialregel in § 11 JArbSchG. Pausen dürfen nicht in der ersten Stunde nach Arbeitsbeginn oder in der letzten Stunde vor Arbeitsende liegen. | |
Es gibt keine Vorschriften, wie Sie die Pause verbringen. | Sie sind auch berechtigt, das Betriebsgelände zu verlassen. Nur in Notfällen kann der Arbeitgeber verlangen, dass Sie auf dem Betriebsgelände verbleiben. | |
Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, handelt es sich nicht um eine Ruhepause im Sinne des ArbZG und Sie haben einen Anspruch auf Bezahlung dieser Zeiten. | ||
Sonderproblem Raucherpausen
Darüber hinaus haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Pausen. Insbesondere bei Raucherpausen kommt es immer wieder zu Problemen, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlassen, um zu rauchen. Das muss Ihr Arbeitgeber weder dulden noch bezahlen. Er kann mit einer Abmahnung reagieren.
Tipp: Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen wollen, sollten Sie sich das immer von einem Vorgesetzten genehmigen lassen. Andernfalls riskieren Sie eine Abmahnung wegen unerlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes.

User-Kommentare zum Artikel
Verständigen Sie das für Ihren Betrieb zuständige Amt für Arbeitsschutz.
Gruß Arno Schrader - Rechtsanwalt
im arbeitrsvertrag steht eine pausenzeit von einer 3/4 h jedoch bekommt man nicht einmal eine ganze 1/4 h ???
arbeite in einer cafebar,fange früh um 5 an mit arbeiten schluß 12.45 (planmäßig).
komme aber nie vor 13.15 raus ist das gerecht?????
danke für ihre antwort.....gruß s.otto
Gruß Arno Schrader - Rechtsanwalt
bei mir ist es so das ich von 6uhr morgens bis 18 uhr abends arbeiten muss das 4tage hintereinander die paus beträgt 2mal 20 minuten nach 4 tagen haben wir dann3 Tage frei.Da ich eine Familie habe kann ich mit denen am Tag nichts anfangen Bis ich nach hause komme und ich ins bett gehe ist eine Stunde vergangen also 7 uhr . Um 15 uhr stehe ich daNN AUF MACH MEINE MORGENTLICHE PFLEGE DUSCHEN UND SOWEITER BISS ICH DANN NOCH WAS GEGESSEN HABE IST ES DANNGRADE MAL ZEIT WIEDER ZUR ARBEIT ZUFAHREN IST DAS EIGENTLICH ERLAUBT DIESE ARBEITSZEIT UND DIESE PAUSEN
GRU? ISIK
Gruß Arno Schrader - Rechtsanwalt
bei uns stellt sich folgendes Problem dar: Wir haben Gleitzeit mit elektronischer Zeiterfassung. Wir machen normaler Weise eine halbe Stunde Mittagspause. Das Zeiterfassungssystem ist so eingestellt, dass es im Falle dessen, dass man mehr als 6 Stunden "eingeloggt" ist, auf jeden Fall 30 Minuten abzieht als Pause. Egal, ob man eine Pause gemacht hat oder nicht. Wenn man also beispielsweise sechs 1/4 Stunden da war und keine Pause machen konnte, werden einem trotzdem 15 Minuten abgezogen.Angeblich wegen der Berufsgenossenschaft.Ist das rechtens? Danke für Ihre Nachricht.S.Laube
Gruß Arno Schrader - Rechtsanwalt
Inbesondere, wenn man nichts anderes machen kann als in einem Büro herumzusitzen, da es umliegend keine Entspannungsmöglichkeit außer Systemgastronmie und Imbissen gibt?
Gruß Arno Schrader - Rechtsanwalt
Mit freundlichem Gruß
H.Stahn