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Übersicht: Zulässige Themen für die Betriebsversammlung

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Als Betriebsrat sind Sie dafür zuständig, vierteljährlich eine ordentliche Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG einzuberufen. Auf diesen Betriebsratsversammlungen müssen Sie einen Bericht über Ihre Tätigkeiten erstatten. Welche Themen bei Ihrer Betriebsversammlung zulässig sind und welche nicht, zeigt Ihnen diese übersichtliche Checkliste.

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