Abfindung durch Sozialplan
Blog-News
Abfindung aus Sozialplan bei Insolvenz
24.01.2010
Immer mehr Unternehmen beantragen ein Insolvenzverfahren. Häufig wird in diesem Fall zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung oder Insolvenzverwalter ein Interessenausgleich mit Sozialplan abgeschlossen. Arbeitsplätze werden abgebaut und die Arbeitnehmer erhalten einen Anspruch auf eine Abfindung. Dieser Anspruch ist aber häufig so gut wie gar nichts wert, wie auch der folgende Fall des Bundesarbeitsgerichts zeigt.
Abfindungen im Sozialplan
21.06.2009
Haben Sie eine Kündigung erhalten?
Das sollten Sie über Abfindungen wissen:
Grundsätzlich haben Sie zunächst einmal keinen Anspruch auf eine Abfindung. Etwas anderes gilt nur, wenn
- der Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung zugesagt hat,
- Sie sich auf die Zahlung einer Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt haben oder
- sich eine Abfindung aus einem Sozialplan ergibt.
Wissen
Sozialpläne dürfen nur Ältere diskriminieren
12.08.2009
Oft enthalten Sozialpläne beispielsweise bei Abfindungen eine nach dem Lebensalter oder der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Regelung. Das ist rechtens und verstößt nicht gegen das AGG, entschied das BAG. Sozialpläne dürfen durchaus nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelungen vorsehen.
weiterlesenDas sollten Sie über Ihren Sozialplan wissen
12.08.2009
Ein Sozialplan soll die wirtschaftlichen Nachteile von geplanten Betriebsänderungen (z. B. Massenentlassungen, Ausgliederung von Betriebsteilen) für Arbeitnehmer des Unternehmens, von Betriebsteilen oder Abteilungen mildern.
weiterlesenRechtshilfen
Mustervorlage: Zustimmungsverweigerung außerordentliche / fristlose Kündigung eines Mitarbeiters
02.08.2010
Sie als Betriebsrat wurden über eine außerordentliche Kündigung informiert, die Ihr Arbeitgeber einem Mitarbeiter aussprechen möchte. Ihre Stellungnahme zur Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und bei einer außerordentlichen Kündigung binnen 3 Tagen.
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Als Alternative zur Kündigung eignet sich ein Aufhebungsvertrag. Aus Arbeitnehmersicht sollten Sie sich den Abgang aber immer mit einer Abfindung versüßen lassen...
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