Abfindung durch Sozialplan

Blog-News

Abfindung aus Sozialplan bei Insolvenz

24.01.2010

Immer mehr Unternehmen beantragen ein Insolvenzverfahren. Häufig wird in diesem Fall zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung oder Insolvenzverwalter ein Interessenausgleich mit Sozialplan abgeschlossen. Arbeitsplätze werden abgebaut und die Arbeitnehmer erhalten einen Anspruch auf eine Abfindung. Dieser Anspruch ist aber häufig so gut wie gar nichts wert, wie auch der folgende Fall des Bundesarbeitsgerichts zeigt.

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Abfindungen im Sozialplan

21.06.2009

Haben Sie eine Kündigung erhalten?

Das sollten Sie über Abfindungen wissen:

Grundsätzlich haben Sie zunächst einmal keinen Anspruch auf eine Abfindung. Etwas anderes gilt nur, wenn

 

  • der Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung zugesagt hat,
  • Sie sich auf die Zahlung einer Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt haben oder
  • sich eine Abfindung aus einem Sozialplan ergibt.

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Wissen

Sozialpläne dürfen nur Ältere diskriminieren

12.08.2009

Oft enthalten Sozialpläne beispielsweise bei Abfindungen eine nach dem Lebensalter oder der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Regelung. Das ist rechtens und verstößt nicht gegen das AGG, entschied das BAG. Sozialpläne dürfen durchaus nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelungen vorsehen.

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Das sollten Sie über Ihren Sozialplan wissen

12.08.2009

Ein Sozialplan soll die wirtschaftlichen Nachteile von geplanten Betriebsänderungen (z. B. Massenentlassungen, Ausgliederung von Betriebsteilen) für Arbeitnehmer des Unternehmens, von Betriebsteilen oder Abteilungen mildern.

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Rechtshilfen

Mustervorlage: Zustimmungsverweigerung außerordentliche / fristlose Kündigung eines Mitarbeiters

02.08.2010

Sie als Betriebsrat wurden über eine außerordentliche Kündigung informiert, die Ihr Arbeitgeber einem Mitarbeiter aussprechen möchte. Ihre Stellungnahme zur Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und bei einer außerordentlichen Kündigung binnen 3 Tagen.

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Mustervorlage: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

02.08.2010

Als Alternative zur Kündigung eignet sich ein Aufhebungsvertrag. Aus Arbeitnehmersicht sollten Sie sich den Abgang aber immer mit einer Abfindung versüßen lassen...

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