Wann wirksam?

Blog-News

Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 10

08.04.2010

Irrtum: Vor einer Kündigung müssen 3 Abmahnungen ausgesprochen werden

Heute und in den nächsten Tagen werde ich Ihnen die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.

Immer wieder erlebe ich, dass Arbeitnehmer der Auffassung sind, dass sie mindestens 3 Abmahnungen erhalten haben müssen, bevor der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen darf. Diesem Irrtum unterliegen übrigens auch viele Arbeitgeber. Das ist aber nicht richtig!

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Abmahnung - wenn Sie den Inhalt nicht verstehen

08.05.2009

Leider finden sich auch in Abmahnungen immer wieder Sätze oder Wörter, die nicht allgemein verständlich sind. Vor allem Juristen lieben es, in langen Sätzen zu schreiben und viele Fremdwörter zu benutzen. Schrecklich!

So fand ich vor einigen Tagen folgende Abmahnung in einer Personalakte (Auszug):

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Wissen

So prüfen Sie, ob die Abmahnung wirksam ist

12.08.2009

Eine Abmahnung – egal ob mündlich oder schriftlich – muss bestimmten Mindestanforderungen genügen, um eine nachfolgende verhaltensbedingte Kündigung ermöglichen zu können. Prüfen Sie anhand dieser Checkliste, ob die Abmahnung in Ihrem Fall diese Anforderungen erfüllt.

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