Wann wirksam?
Blog-News
Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 10
08.04.2010
Irrtum: Vor einer Kündigung müssen 3 Abmahnungen ausgesprochen werden
Heute und in den nächsten Tagen werde ich Ihnen die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.
Immer wieder erlebe ich, dass Arbeitnehmer der Auffassung sind, dass sie mindestens 3 Abmahnungen erhalten haben müssen, bevor der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen darf. Diesem Irrtum unterliegen übrigens auch viele Arbeitgeber. Das ist aber nicht richtig!
Leider finden sich auch in Abmahnungen immer wieder Sätze oder Wörter, die nicht allgemein verständlich sind. Vor allem Juristen lieben es, in langen Sätzen zu schreiben und viele Fremdwörter zu benutzen. Schrecklich!
So fand ich vor einigen Tagen folgende Abmahnung in einer Personalakte (Auszug):
Wissen
So prüfen Sie, ob die Abmahnung wirksam ist
12.08.2009
Eine Abmahnung – egal ob mündlich oder schriftlich – muss bestimmten Mindestanforderungen genügen, um eine nachfolgende verhaltensbedingte Kündigung ermöglichen zu können. Prüfen Sie anhand dieser Checkliste, ob die Abmahnung in Ihrem Fall diese Anforderungen erfüllt.
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