14.04.2009

Den versteckten Code in Ihrem Arbeitszeugnis sollten Sie kennen

„Herr Schrader, in meinem Arbeitszeugnis steht, dass ich Engagement für Mitarbeiterinteressen haben soll. Was bedeutet das? Ist das ein Zeugnis-Code?“ Solche Fragen tauchen immer wieder in meiner Beratungspraxis auf. 
Dabei gibt es im Zeugnisrecht keinen „Geheim-Code". Es gibt aber Codes, die angewandt werden. Sie sind nur nicht geheim, da sie allgemein bekannt sind. Darunter fallen auch die typischen Beurteilungen wie „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“.

Die meisten anderen Codes sind für Arbeitnehmer allerdings nachteilig. Sie sollten sie kennen, um Ihr Arbeitszeugnis wirklich prüfen zu können.

…ein umgänglicher Kollege…“ bedeutet: er ist nicht beliebt
„…mit Interesse bei der Sache…“ bedeutet: er hat nichts geleistet
„…toleranter Mitarbeiter…“ bedeutet: er ist kompliziert zu führen
„…Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten einwandfrei…“ bedeutet: er hat ein besseres Verhältnis zu Mitarbeitern als zu Vorgesetzten
 „…um Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft gekümmert…“ bedeutet: er hat Interesse an weiblichen Kollegen
„…im Rahmen seiner Fähigkeiten gearbeitet…“ bedeutet: er konnte nicht viel
„…kritischer Mitarbeiter…“ bedeutet: er pocht auf seine Rechte
„…ordnungsgemäße Erledigung…“ bedeutet: er ist ein Bürokrat
„…war pünktlich…“ bedeutet: Selbstverständlichkeit – dadurch wird erläutert, dass die Arbeitsleistung schlecht war
„…wusste sich gut zu verkaufen…“ bedeutet: er ist ein Wichtigtuer
„…mit Eifer Aufgaben erledigt…“ bedeutet: er war erfolglos
 „…verbesserte das Betriebsklima…“ bedeutet: er ist ein Schwätzer oder Trinker

Ein weiterer Code ist das (Nicht-) Beachten der Formalien.

Ihr Zeugnis sollte immer schriftlich und sauber, also ohne Flecken und Streichungen und Ähnliches auf dem Geschäftspapier Ihres Arbeitgebers erstellt sein. Das Anschriftenfeld ist dabei nicht ausgefüllt.

Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse stehen dabei nur im Zeugnis, wenn Sie das verlangt haben.

Ihr Arbeitgeber hat das Zeugnis unterschrieben. Sollte seine Unterschrift nicht lesbar sein, ist auch eine zusätzliche Namensangabe in Maschinenschrift erforderlich.

Egal, wann das Endzeugnis erstellt wurde, es sollte immer das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tragen.

Ihr Zeugnis ist auch nicht geknickt, es sei denn, Sie können von dem Originalzeugnis saubere und ordentliche Kopien fertigen.

Lassen Sie im Zweifel Ihr Arbeitszeugnis wegen der Codes überprüfen!

P.S.: „…Engagement für Arbeitnehmerinteressen…“ weist übrigens auf eine Betriebsrats- oder Gewerkschaftstätigkeit hin.

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