Wissen

12.08.2009

Diese Hinweise haben im Zeugnis nichts zu suchen

Wenn Sie als Arbeitnehmer ein Zeugnis bekommen, sollten Sie dieses genau lesen. Denn Ihr Zeugnis muss einerseits den Tatschen entsprechen und andererseits vom „verständigen Wohlwollen“ des Arbeitgebers geprägt sein. Es soll Ihnen den weiteren Berufsweg nicht unnötig erschweren.

Es gibt eine Reihe von Formulierungen, die nicht in ein Zeugnis gehören. Wenn Sie diese trotzdem in Ihrem Zeugnis finden, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses.

Zeugnis-Creator

Zeugnis-Creator

Ich mach´ noch schnell mein Zeugnis.

 

Erstellen Sie mit dem Zeugnis Creator Schritt für Schritt in nur 10 Minuten Ihr optimales Arbeitszeugnis. Denn das Arbeitszeugnis ist Ihre Visitenkarte für Ihren weiteren beruflichen Erfolg.

€ 14,90*

Diese Aussagen gehören nicht in ein Zeugnis

Parteizugehörigkeit

Gewerkschaftszugehörigkeit

Behinderung

Urlaubs- und Fortbildungszeit (Ausnahme: längerer unbezahlter Urlaub)

Hinweis auf Nebentätigkeiten

Vorstrafen

Alkoholerkrankungen

Verhalten, das zu Abmahnung geführt hat

Höhe des Verdienstes

Vorübergehender Leistungsabfall

Kündigungsgründe (es sei denn, Sie wünschen dies)

Verstöße gegen den Arbeitsvertrag

Verdacht einer Straftat (anders evtl. bei erwiesenen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen)

Tätigkeit im Betriebsrat (es sei denn, Sie wünschen dies)

Teilnahme an einem Streik

Krankheitsbedingte Fehlzeiten (solange diese nicht einen Großteil der Vertragslaufzeit umfassen)

Hinweise auf laufende Straf- oder Ermittlungsverfahren (anders evtl. bei erwiesenen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen)

Verlust des Führerscheins

Widerruf der Prokura

Wettbewerbsverbote

Private Lebensumstände (Scheidung, Vermögenssituation usw.)

Mangel an menschlichen Einfühlungsvermögen

Auch bei Ihrem Arbeitgeber gibt es evtl. Unsicherheiten bezüglich der Anforderungen und Inhalte an ein Zeugnis. Daher handelt es sich nicht immer um Absicht des Arbeitgebers, wenn Sie in Ihrem Zeugnis Passagen finden, die Sie nicht optimal finden.

Bevor Sie eine Klage beim Arbeitsgericht wegen Berichtigung des Zeugnisses einreichen, sollten Sie deshalb versuchen, mit Ihrem Ex-Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies ist in der Regel schneller und hat in den meisten Fällen gute Erfolgsaussichten.


Artikel bewerten

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

weniger hilfreich
Übermittlung Ihrer Stimme...
sehr hilfreich

User-Kommentare zum Artikel

Es wurde noch kein Kommentar zu diesem Artikel verfasst.
 

Anmerkung hinzufügen

CAPTCHA Bild zum Spamschutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.


Weitere Wissens-Beiträge zu diesem Thema

Arbeitsrecht-Shop

Schnell & Einfach:
eBooks und/ oder Vorlagen auswählen, bezahlen, herunterladen
und fertig.

Weiter zum Shop

Newsletter-Service

Ihrem Arbeitgeber immer einen Schritt voraus!

Unsere Rechtsanwälte halten Sie mit brisanten Rechtsfällen, Rechtstipps und Urteilen immer auf dem aktuellsten Stand – kostenlos und ganz bequem (2 mal wöchentlich) per E-Mail.

Schnellsuche JOBBÖRSE

Der Jobturbo - die Suchmaschine mit über 200.000 Angeboten der besten Jobbörsen und Zeitungen.