Änderungskündigung

Blog-News

Kündigung nach 25 Jahren – das sind Ihre Rechte

29.04.2010

Eine 57-jährige Arbeitnehmerin ist seit 25 Jahren bei einem Arbeitgeber beschäftigt. Sie arbeitet als examinierte Pflegekraft in einem Alten- und Pflegeheim. Nun soll sie ihren Verantwortungsbereich verlieren, da eine jüngere Kollegin ihren Job übernimmt. Sie soll künftig nur noch als Alten- und Pflegehelferin tätig werden. Die neue Kollegin ist 23 Jahre alt. Was ist nun richtig und was ist falsch?

Das sind Ihre Rechte: Der Arbeitgeber kann nicht einfach Arbeitnehmer austauschen. Die Arbeitnehmerin hat durch ihre lange Betriebszugehörigkeitszeit einen Anspruch darauf, ihre bisherigen Tätigkeiten fortzuführen.

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Kündigungsdrohung und Aufhebungsvertrag – das darf Ihr Arbeitgeber

17.04.2010

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat am 22.03.2010, Az.: 17 Sa 1303/09 ein neues Urteil gefällt. Danach dürfen Arbeitgeber mit einer Kündigung drohen.

Das war geschehen: Eine Testkäuferin hatte in einer Filiale einer Drogeriekette den Eindruck, eine Verkäuferin habe 8 € Bargeld für 2 Schachteln Zigaretten nicht ordnungsgemäß in der Kasse verbucht. Die Verkäuferin bestritt, das Geld unterschlagen zu haben, unterschrieb aber trotzdem einen Aufhebungsvertrag.

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Wissen

Das sind Ihre Reaktionsmöglichkeiten bei einer Änderungskündigung

19.08.2009

Mehrere Reaktionsmöglichkeiten auf eine Änderungskündigung Ihres Arbeitgebers für Sie als Arbeitnehmer.

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