Kündigung in der Probezeit
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Endlich haben Sie einen neuen Job und freuen sich. Allerdings hat das ganze einen Hacken: Sie haben mit Ihrem neuen Arbeitgeber eine Probezeit vereinbart. Was geschieht nun, wenn Ihr Arbeitgeber während der Probezeit kündigt? Haben Sie dann keine Rechte?
Ein Arbeitnehmer hat vor dem Arbeitsgericht Köln verloren (Urteil vom 25.03.2010, Az.: 4 Ca 10458/09). Er war von seinem Arbeitgeber als Architekt eingestellt worden. Innerhalb der ersten 6 Monate kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum Ende der Probezeit. Er hat dem Arbeitnehmer Schweißgeruch und ein ungepflegtes Erscheinungsbild vorgeworfen.
Endlich haben Sie einen neuen Job und freuen sich. Allerdings hat das Ganze einen Haken: Sie haben mit Ihrem neuen Arbeitgeber eine Probezeit vereinbart. Was geschieht nun, wenn Ihr Arbeitgeber während der Probezeit kündigt? Haben Sie dann keine Rechte?
Wissen
Ganz nach dem Motto „Drum' prüfe, wer sich ewig bindet.“ vereinbaren viele Arbeitgeber in den Arbeitsverträgen für Sie als neuen Mitarbeiter eine Probezeit. Was häufig eher als reine Formalie abgetan wird, hat für Sie als Arbeitnehmer allerdings konkrete rechtliche Folgen im Fall einer Kündigung.
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Schweißgeruch als Kündigungsgrund?
09.06.2010
Der Fall: Die Stadt Köln hatte einem Architekten innerhalb der Probezeit gekündigt. Die Begründung hatte es in sich: Er sei durch sein „ungepflegtes Erscheinungsbild, insbesondere durch starken Schweißgeruch und unsaubere Hände, aufgefallen“. So stand es in dem Kündigungsschreiben. Der Architekt hielt dies für total abwegig bzw. entschuldbar und somit nicht für kündigungsrelevant: In Köln sei es im vergangenen Sommer häufig über 35 Grad heiß gewesen und im Büro habe es keine Klimaanlage gegeben. Der Architekt sei zudem viel auf Ortsterminen beim Bauherrn unterwegs gewesen. Dabei habe er geschwitzt – wie jeder andere auch. Er klagte deshalb.
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