29.10.2009

Kündigung während der Probezeit und Krankheit

Frage: „Meine Chefin kündigte mir während der Probezeit ohne Angabe von Gründen. Tatsächlicher Grund war einzig und allein, dass ich in dieser Zeit erkrankt war.
Dennoch bin ich mit einer Erkältung arbeiten gegangen, bis mich der Notarzt ins Krankenhaus einwies. Dort wurde festgestellt, dass ich eine Lungenentzündung hatte.
Als ich wieder nach Hause kam, erhielt ich die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Krankengeld erhalte ich für diese Zeit auch nicht, da nach Auskunft der Arbeitgeberin dieses erst gezahlt werden muss, wenn der Arbeitnehmer 4 Wochen lang beschäftigt ist. Genau zu diesem Zeitpunkt wurde ich jedoch gekündigt. Ist das wirklich so rechtens? Ich bin alleinerziehend und diese Situation ist für mich wirklich hart. Kann ich dagegen angehen?“ 
Antwort:
Ich kann gut verstehen, dass Sie das Vorgehen Ihrer Chefin als ungerecht empfinden. Trotzdem wird es schwer werden, etwas dagegen zu unternehmen. Während einer vereinbarten Probezeit ist tatsächlich eine Kündigung ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich. Natürlich muss auch in diesem Fall die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Gesetzlich sind dieses 2 Wochen. Eine Kündigung wegen der Erkrankung ist stets problematisch. Allerdings hat das die Arbeitgeberin auch nicht getan. Letztendlich hat sie ohne Angabe von Gründen gekündigt.

Krankengeld würden Sie begrifflich ohnehin nur von Ihrer Krankenkasse erhalten. Vermutlich meinen Sie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Auch hier hat Ihre Arbeitgeberin aber leider Recht. Nach § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz entsteht Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Von Ihrer Chefin werden Sie also vermutlich nichts erhalten. Trotzdem lohnt es sich stets der Weg zur Krankenkasse, ob Sie von dort tatsächlich Krankengeld erhalten können. Andernfalls bleibt nur der Weg zur Arbeitsagentur.

Es tut mir für Sie wirklich Leid, dass ich Ihnen keine andere Auskunft geben kann.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Mitarbeiterbefragung zum Gesundheitsschutz

Als Betriebsrat haben Sie beim Gesundheitsschutz umfassende Mitbestimmungsrechte, § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das bestätigt auch eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts... Mehr lesen

23.10.2017
Kontopfändung – Wenn der Lohn nicht ausgezahlt wird

Falls Sie Schulden haben und Urteile gegen Sie in der Welt sind, könnte schnell Ihr Bankkonto gepfändet werden. Das bedeutet, dass Ihr Konto zunächst vollständig blockiert ist. Sämtliche anfallenden Zahlungen des täglichen... Mehr lesen