Kündigungsschreiben
Blog-News
Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung?
03.09.2010
Eine Arbeitnehmerin hat Ihren Arbeitsvertrag gekündigt. Das geht natürlich nur schriftlich. Sie hat ein Kündigungsschreiben verfasst und es ihrem Arbeitgeber gegeben. Dieser hat es genommen und darunter geschrieben: „Einverstanden, zu dem oben angegebenen Datum, endet das Arbeitsverhältnis.“ Weiter hat er das Kündigungsschreiben ebenfalls unterschrieben. Liegt nun eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag vor? Diese Frage kann für die Beurteilung, ob Sie eine Sperrfrist bei dem Bezug des Arbeitslosengeldes erhalten oder nicht, wichtig sein.
Kündigungsrücknahme – Ist das möglich?
21.08.2010
Soeben hat mich eine Mandantin angerufen und mitgeteilt, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt hat und die Kündigung dem Arbeitgeber bereits in der vergangenen Woche zugegangen ist. Nun hat sie es sich aus folgendem Grund anders überlegt: Sie hatte eine neue Arbeitsstelle in Aussicht, was sich jedoch jetzt zerschlagen hat. Kann Sie die Kündigung einfach zurück nehmen?
Kündigung muss unterschrieben sein
05.06.2010
Immer wieder passieren Arbeitgebern Fehler bei Kündigungen. Das ist gut für Sie als Arbeitnehmer. Heute möchte ich Sie auf 2 wichtige Dinge hinweisen.
Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 15
11.04.2010
Irrtum: Keine Empfangsbestätigung = nicht zugegangen
Heute werde ich Ihnen letztmalig die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.
Schon häufiger habe ich Arbeitnehmer in der Beratung gehabt, die mit einer Abmahnung oder einer Kündigung zu mir gekommen sind. Eine der ersten Fragen ist dann häufig, ob Ihnen das Schriftstück überhaupt ordnungsgemäß zugegangen ist. Schließlich haben Sie die Empfangsbestätigung nicht unterschrieben.
Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts – Teil 3
05.04.2010
Irrtum: Eine Kündigung kann auch mündlich ausgesprochen werden
Heute und in den nächsten Tagen werde ich Ihnen die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht vorstellen: Damit Sie die Fehler anderer Arbeitnehmer vermeiden können.
Noch immer hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Kündigungen mündlich ausgesprochen werden können. Das geht nicht!
Wissen
Arbeitgeber , aber auch Arbeitnehmer, machen immer wieder Fehler bei der Einhaltung der Formvorschriften. Wenn Sie selbst kündigen wollen, sollten Sie diese genauso gut kennen, wie wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Chef erhalten. Nur so können Sie prüfen, ob eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber formell wirksam ist.
weiterlesenRechtshilfen
Genau wie Ihr Arbeitgeber Sie entlassen kann, haben Sie das Recht Ihr Arbeitsverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber durch Kündigung zu lösen. Sie als Arbeitnehmer haben es dabei allerdings etwas leichter...
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Es kann sein, dass sich Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber nicht korrekt verhält und es Ihnen deswegen unzumutbar ist, erst fristgerecht zu kündigen. Denn dann müssten Sie ja noch für die Dauer der Kündigungsfrist weiterarbeiten und das Verhalten des Arbeitgebers für diese Zeit noch ertragen...
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Kündigungsfristenrechner
07.10.2009Damit Sie überprüfen können, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen fristgerecht kündigt oder gekündigt hat, gibt es für Sie auf ArbeitnehmerRecht24 den Kündigungsfristenrechner.
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