Kündigungsschreiben
Wissen
Arbeitgeber , aber auch Arbeitnehmer, machen immer wieder Fehler bei der Einhaltung der Formvorschriften. Wenn Sie selbst kündigen wollen, sollten Sie diese genauso gut kennen, wie wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Chef erhalten. Nur so können Sie prüfen, ob eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber formell wirksam ist.
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Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung?
03.09.2010
Eine Arbeitnehmerin hat Ihren Arbeitsvertrag gekündigt. Das geht natürlich nur schriftlich. Sie hat ein Kündigungsschreiben verfasst und es ihrem Arbeitgeber gegeben. Dieser hat es genommen und darunter geschrieben: „Einverstanden, zu dem oben angegebenen Datum, endet das Arbeitsverhältnis.“ Weiter hat er das Kündigungsschreiben ebenfalls unterschrieben. Liegt nun eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag vor? Diese Frage kann für die Beurteilung, ob Sie eine Sperrfrist bei dem Bezug des Arbeitslosengeldes erhalten oder nicht, wichtig sein.
Kündigungsrücknahme – Ist das möglich?
21.08.2010
Soeben hat mich eine Mandantin angerufen und mitgeteilt, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt hat und die Kündigung dem Arbeitgeber bereits in der vergangenen Woche zugegangen ist. Nun hat sie es sich aus folgendem Grund anders überlegt: Sie hatte eine neue Arbeitsstelle in Aussicht, was sich jedoch jetzt zerschlagen hat. Kann Sie die Kündigung einfach zurück nehmen?
Rechtshilfen
Genau wie Ihr Arbeitgeber Sie entlassen kann, haben Sie das Recht Ihr Arbeitsverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber durch Kündigung zu lösen. Sie als Arbeitnehmer haben es dabei allerdings etwas leichter...
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Es kann sein, dass sich Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber nicht korrekt verhält und es Ihnen deswegen unzumutbar ist, erst fristgerecht zu kündigen. Denn dann müssten Sie ja noch für die Dauer der Kündigungsfrist weiterarbeiten und das Verhalten des Arbeitgebers für diese Zeit noch ertragen...
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Kündigungsfristenrechner
07.10.2009Damit Sie überprüfen können, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen fristgerecht kündigt oder gekündigt hat, gibt es für Sie auf ArbeitnehmerRecht24 den Kündigungsfristenrechner.
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