Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Blog-News
Kennen Sie das? Sie zahlen seit Jahren in die Arbeitslosenversicherung ein. Vielleicht sind Sie sogar schon über 58 und haben mindestens 4 Jahre in die Versicherung eingezahlt. Dann stehen Ihnen sogar 24 Monate Arbeitslosengeld zu. Schließlich haben Sie hierfür auch gezahlt. Deshalb fragt man sich, weshalb Arbeitnehmer diese 24 Monate nicht einfach voll in Anspruch nehmen können und ob sie sich tatsächlich zwischendurch auch bewerben müssen.
In nahezu jeder Woche werden neue Urteile zu Klauseln in Arbeitsverträgen gefällt. Viele Klauseln wurden durch die Gerichte für unwirksam erklärt. Ist eine Klausel nicht wirksam, gilt die gesetzliche Regelung.
In diesem Blog lesen Sie alles unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zum Thema: Ende des Arbeitsverhältnisses
Wissen
5 Tipps wie Sie reagieren sollten, falls Sie eine fristlose (außerordentliche) Kündigung bekommen. Lesen Sie hier, wie sie reagieren sollten und auf was Sie bei einer fristlosen Kündigung achten müssen.
weiterlesenRechtshilfen
Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in Ihren Händen, ist es höchste Zeit, eine Strategie für den nun anstehenden Kündigungsschutzprozess zu entwickeln. Nur eine optimale Vorbereitung sichert Ihnen als Arbeitnehmer...
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Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen...
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zum ProduktUrteile
Der Fall: Einem Arbeitnehmer war ohne vorherige Abmahnung außerordentlich gekündigt worden. Grund: Er hatte seinen Dienst-PC über Wochen fast ausschließlich privat genutzt. Nur wenige Minuten seiner Arbeitszeit hatte er dazu verwendet, um zu arbeiten.
weiterlesenDer Fall: Ein Arbeitnehmer war seit 1981 in einem Bildungszentrum mit angeschlossenem Internat beschäftigt. Seine Aufgabe bestand in der Beaufsichtigung und Betreuung der Internatsgäste. Bis Oktober 2009 hat er immer unbeanstandet gearbeitet.
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Der Fall: Ein Arbeitgeber hatte sein Betriebskonzept geändert. Seine Filialen wurden nach und nach von selbstständigen Handelsvertretern übernommen. 2009 wurde auch die Filiale eines weiteren Verkäufers im Wege des Betriebsübergangs an einen Handelsvertreter übergeben. Der Arbeitnehmer widersprach dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den übernehmenden Handelsvertreter und war dann fortan krank. Er wurde daraufhin vom Arbeitgeber auf Basis einer Sozialauswahl zum 31.10.2009 entlassen, da sein Arbeitsplatz weggefallen sei. Schon früher einmal war dieser Arbeitnehmer „dauerkrank“ gewesen.
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