31.08.2015

Mutterschutzgesetz (MuSchG) – Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften
          § 1 Geltungsbereich
          § 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Zweiter Abschnitt – Beschäftigungsverbote
          § 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
          § 4 Weitere Beschäftigungsverbote
          § 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
          § 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
          § 7 Stillzeit
          § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit

Abschnitt 2a – Mutterschaftsurlaub
           § 8a bis 8d

Dritter Abschnitt – Kündigung
          § 9 Kündigungsverbot
          § 9 a
          § 10 Erhaltung von Rechten

Vierter Abschnitt – Leistungen
          § 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten
          § 1 2
          § 13 Mutterschaftsgeld
          § 14 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
          § 15 Sonstige Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
          § 16 Freistellung für Untersuchungen
          § 17 Erholungsurlaub

Fünfter Abschnitt – Durchführung des Gesetzes
          § 18 Auslage des Gesetzes
          § 19 Auskunft
          § 20 Aufsichtsbehörden

Sechster Abschnitt – Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
          § 21 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
          §§ 22 und 23

Siebenter Abschnitt – Schlussvorschriften
          § 24 In Heimarbeit Beschäftigte
          § 25

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Stelle schon besetzt? Nachträgliche Diskriminierung nicht möglich

Der Fall: Ein Arbeitgeber hatte im Dezember 2007 im Internet eine offene Stelle für einen Entwicklungsingenieur ausgeschrieben. Grundsätzlich hätte er sich hier an die Agentur für Arbeit wenden müssen, um das weitere... Mehr lesen

23.10.2017
Nebenjob – Hauptbeschäftigung und Genehmigung durch Arbeitgeber

Frage: „Zunächst wünsche ich eine Frohe Weihnacht. Hoffentlich gibt es jemanden, der meine dringende Frage trotz der Feiertage beantworten kann. Ich habe nämlich gestern, quasi unter dem Weihnachtsbaum, ein Angebot für einen... Mehr lesen

23.10.2017
Untertarifliche Arbeitsbedingungen können nicht vereinbart werden – kein Lohn unter Tarif

Sachen gibt es: Wieder einmal hat ein Arbeitgeber haushoch vor den Arbeitsgerichten verloren. Lohnzahlungen dürfen nicht unter Tarif erfolgen.   Mehr lesen