23.09.2017

Legen Sie Ziele für die Frauenversammlung fest

Zunächst einmal sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welche Ziele Sie mit der Frauenversammlung verfolgen. Die Ziele können recht un­terschiedlich sein. Vielleicht wollen Sie über sich und Ihr Amt informieren oder aber auch inhaltlich einen Input geben: Die Möglichkeiten der Zielsetzung einer Frauenversammlung sind vielfältig. Entnehmen Sie unserer Übersicht, welche hier infrage kommen können.

Übersicht: Ziele der Frauenversammlung

Natürlich können Sie auch mehrere Ziele mit einer Veranstaltung verfolgen, beispielsweise sich vorstellen und einen Bericht zum vergangenen Jahr abgeben. Ihrer Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Inhaltliche Vorgaben machen die Frauengleichstellungsgesetze nicht und auch der Arbeitgeber kann Ihnen aufgrund Ihrer Weisungsfreiheit keine Vorgaben machen.

Starten Sie mit der Grobplanung

Haben Sie Ihre Ziele für die Frauenversammlung für sich definiert, sollten Sie gerade für die Grobplanung im Vorfeld hinreichend Zeit verwenden. Eine gezielte Planung erleichtert Ihnen dann die Durchführung der Frauenversammlung enorm.

Die Grobplanung dient der strukturierten Vorgehensweise und sollte alle inhaltlichen und organisatorischen Aspekte aufnehmen, die Sie im Vorfeld zu bedenken haben.

Dieser Schritt sollte abgeschlossen sein, bevor Sie den Arbeitgeber zur Frauenversammlung informieren. So stellen Sie sicher, dass Sie nichts vergessen, was der Arbeitgeber wissen sollte.

Meine Empfehlung: Nutzen Sie eine Mindmap für Ihre Grobplanung

Wenn ich eine umfangreichere Veranstaltung plane, nutze ich gern die Technik des Mindmapping. Im Internet finden Sie hier­zu eine Vielzahl von Anleitungen und Erläuterungen.

Kurz gesagt: Strukturieren Sie hiermit bevorstehende Aufga­ben sowohl in inhaltlicher als auch zeitlicher Hinsicht. Die­se Methode ist besonders empfehlenswert, da sie das Gehirn entlastet und veranschaulicht, was wann zu tun ist. Probieren Sie es doch einfach mal aus!

Alle Aspekte, die Sie bei der Grobplanung einer Frauenversammlung bedenken sollten, können Sie unserer Checkliste entnehmen.

Checkliste: Grobplanung Frauenversammlung

Die Grobplanung sollten Sie mit Ihrer Stellvertreterin, Ihrer Mitarbei­terin oder einer Kollegin durchsprechen. Bitten Sie sie auch um eine Rückmeldung, wie sie den zeitlichen Umfang der Veranstaltung ein­schätzt und ob die Veranstaltung für sie von Interesse ist. Fragen Sie sie, ob ihr noch weitere Anregungen einfallen.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Umstellung auf Winterzeit – Bekommen Sie die Stunde bezahlt?

In diesen Tagen werden Sie die Lohn- oder Gehaltsabrechnung für den letzten Monat bekommen. Prüfen Sie doch einmal, wie die zusätzliche Arbeitsstunde von Ihrem Arbeitgeber vergütet wird. Das Problem ist klar: Am 31. Oktober... Mehr lesen

23.10.2017
Ihre Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat beim Arbeitsschutz

§ 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eröffnet Ihnen als Rahmenregelung im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Das heißt: Sie können bei allen betrieblichen... Mehr lesen