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29.8.2008

03/2006

Hart, aber herzlich: Die Änderungskündigung

Nicht jeder Mitarbeiter ist bereit, freiwillig auf bestehende Arbeitsbedingungen zu verzichten. Als Arbeitgeber müssen Sie dann zur Änderungskündigung greifen, wenn Sie sich durchsetzen wollen. Wie Sie Ihren Betriebsrat anhören, zeigt das folgende Muster:

An den Betriebsrat,

zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden

Sehr geehrter Herr ...,

wir beabsichtigen, gegenüber dem Mitarbeiter Jan K. unter Einhaltung der Kündigungsfrist von ..., also zum ..., eine Änderungskündigung auszusprechen. Einen Entwurf haben wir beigefügt.

Herr K. hat folgende Sozialdaten:

Geboren am: 12.01.1954
Familienstand: verheiratet
Eintrittsdatum: 01.01.1988
Betriebszugehörigkeit: 17 Jahre
Unterhaltspflichten: 3 Kinder

Anhaltspunkte für eine sonstige soziale Schutzbedürftigkeit oder für einen Sonderkündigungsschutz haben wir nicht.

Herr K. erhält zurzeit eine Vergütung von 3.200 € und ist als Beleg-Buchhalter tätig.

Durch die Einführung der neuen Bank-Software „Beleg-Fix“ fällt der Arbeitsplatz von Herrn K. in der Buchhaltung weg. Der bisherige Aufgabenbereich der Belegkontrolle und anschließenden Dateneingabe entfällt völlig durch den Einsatz der neuen Software.

Wir haben jedoch einen freien Arbeitsplatz im Bereich der Materialverwaltung. Da Herr K. gegenüber den anderen beiden Mitarbeitern im Bereich der Beleg-Buchhaltung, die ebenfalls im Bereich Materialverwaltung eingesetzt werden könnten, sozial schutzwürdiger ist – eine Liste der sozialen Daten der übrigen Mitarbeiter fügen wir bei –, beabsichtigen wir, die anliegende Änderungskündigung zur Weiterbeschäftigung von Herrn K. auszusprechen.

Wir bitten um Zustimmung zur beabsichtigten Änderungskündigung.

Die Weiterbeschäftigung von Herrn K. im Bereich der Materialverwaltung stellt zugleich eine Versetzung dar. Wir bitten auch hier um Ihre Zustimmung gemäß § 99 BetrVG.

___________
(Ort, Datum)

_____________________
(Unterschrift Arbeitgeber)


Weitere hochwirksame Strategien, mit denen Sie Ihren Betriebsrat gezielt zu einer harmonischen Zusammenarbeit bewegen, damit er für und nicht gegen Sie arbeitet, finden Sie im "Arbeitgeber-Handbuch Betriebsrat" .


Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in "Arbeitgeber-Handbuch Betriebsrat".

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