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9.7.2008

06/2006

Verhaltensbedingte Kündigungen richtig vorbereiten und durchführen

Klären Sie anhand der folgenden Checkliste ab, ob Sie bei Ihrer verhaltensbedingten Kündigung an alles gedacht haben. Nur wenn Sie überall ein „Ja“ ankreuzen können, hat Ihre Kündigung tatsächlich Aussicht auf Erfolg.

Frage
Ja
Nein
Haben Sie an folgende Punkte bei der Beweissicherung gedacht?
  • Können Sie das Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters eindeutig nachweisen?
  • Haben Sie an die Beweismittel gedacht?
  • Liegen Ihnen Protokolle oder Zeugenaussagen vor?
Ist mindestens eine vergebliche Abmahnung vor der verhaltensbedingten Kündigung erfolgt?
Haben Sie an eine sorgfältige, nachvollziehbare Interessenabwägung gedacht?
Ist die rechtzeitige Zustellung der Kündigungserklärung sichergestellt?
Liegt die Vollmacht zum Ausspruch der Kündigung vor?
Haben Sie an die rechtzeitige und fristgemäße Betriebsratsanhörung gedacht?
Ist die schriftliche Kündigungserklärung gefertigt?


Fehlverhalten von Mitarbeitern gehören leider zum betrieblichen Alltag . Wenn dann selbst Abmahnungen nicht weiterhelfen, kommt für Sie als Arbeitgeber meist nur noch eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht.


Wie Sie sich erfolgreich Ihr gutes Recht als Arbeitgeber sichern und sich Ihre Rechte bei Einstellungsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen und in allen anderen Problem-Situationen wahren, erfahren Sie im „Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte“ .


Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in „Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte“.

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