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20.7.2008

01/2007

Vorsicht: Wenn Ihr Partner oder ein Freund Ihren Firmenwagen fährt

Denn wenn diese Ihren Firmenwagen unerlaubt nutzen, riskieren Sie eine Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber.

Deshalb:

Prüfen Sie Ihren Überlassungsvertrag :
Sieht dieser vor, dass nur Sie den Firmenwagen nutzen dürfen, ist eine Abmahnung gerechtfertigt, wenn Sie auch andere ans Steuer lassen. Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Abmachung müssen Sie sogar mit einer Kündigung rechnen. Wenn ein anderer als Sie mit Ihrem Firmenwagen einen Unfall verursacht, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber außerdem Schadensersatzansprüche geltend machen.

Ausnahmen : Im Einzelfall kann Ihnen nicht jedes Mal ein Strick daraus gedreht werden, wenn eine andere Person Ihren Firmenwagen fährt, z.B.: Ihr Partner fährt Sie abends nach einer Feier nach Hause, weil Sie ein Bierchen mehr getrunken haben, als es die Polizei erlaubt. Oder Sie sind krank und eine andere Person fährt Sie zum Arzt, weil Sie fahruntüchtig sind. Ansonsten aber, vor allem wenn der Firmenwagen für andere Geschäfte zweckentfremdet wird, ist Vorsicht angesagt.

Versicherung : Versichert sind Sie im Fall eines Unfalls immer, gleichgültig wer Ihren Firmenwagen fährt. Allerdings kann es sein, dass die Versicherung mit Ihrem Arbeitgeber bestimmte Versicherungsbedingungen ausgehandelt hat, die z. B. nur die Nutzung des Fahrzeugs durch Sie vorsehen. Wenn herauskommt, dass den Unfall ein anderer als Sie verursacht hat, kann die Versicherung gegenüber Ihrem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe aussprechen. Und diese darf Ihr Arbeitgeber sich wiederum von Ihnen zurückholen.


Weitere Informationen finden Sie in „Führungskraft aktuell“ .


Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in „Führungskraft aktuell“.

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