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9.7.2008

12/2006

Umsatzrückgang um ca. 25 % kann betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen

Dringende betriebliche Erfordernisse für eine betriebsbedingte Kündigung können sich aus - außerbetrieblichen Aspekten (z. B. Umsatzrückgang) oder - innerbetrieblichen Gründen (z. B. Umstrukturierungen) ergeben.

Außerbetriebliche Aspekte wie etwa ein Umsatzrückgang können sich dabei so auswirken, dass Sie als Arbeitgeber zu innerbetrieblichen Maßnahmen gezwungen werden. Und diese wiederum können Auswirkungen auf Ihren Beschäftigungsbedarf haben.

So ist eine Kündigung aus innerbetrieblichen Gründen insbesondere dann sozial gerechtfertigt, wenn Sie als Arbeitgeber wegen schwindender Umsätze beschließen, bestimmte Arbeiten entweder innerhalb Ihres Unternehmens umzuorganisieren oder fremd zu vergeben, und dies die Folge hat, dass das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfällt.

Beachten Sie : Machen Sie sich klar, dass bei dieser Entscheidung nicht der Umsatzrückgang an sich der Grund für eine Kündigung ist. Der Umsatzrückgang hat Sie vielmehr zum Handeln gezwungen – und zwar zur Auslagerung und damit zum Abbau von Personal


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