So holen Sie die Zustimmung des Integrationsamtes zu einer Kündigung ein
Wenn Sie einem schwerbehinderten Mitarbeiter kündigen wollen, müssen Sie nicht nur an den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung denken. Ohne Zustimmung des Integrationsamts ist Ihre Kündigung unwirksam, § 85 Sozialgesetzbuch IX.
Wie Sie die Zustimmung des Integrationsamts einholen, zeigt Ihnen das folgende Muster:
An das Integrationsamt
Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beabsichtigen, unserem Mitarbeiter Hans D., wohnhaft Beispielweg 1, 12345 Musterstadt, ordentlich zu kündigen.
Herr D. ist seit dem 01.01.1992 bei uns als Lagerarbeiter beschäftigt. Er ist am 28.11.1962 geboren, hat einen Grad der Behinderung von 50, ist verheiratet und hat 2 Kinder im Alter von derzeit 14 und 17 Jahren.
Die Kündigung soll aus folgenden Gründen erfolgen:
Herr D. erschien wiederholt zu spät zur Arbeit und wurde deswegen bereits 3-mal abgemahnt. Außerdem hat er entgegen einem betrieblichen Verbot wiederholt im Warenlager geraucht, obwohl dort erhöhte Brandgefahr besteht. Auch deswegen wurde er bereits 2-mal abgemahnt. Kopien der Abmahnungen haben wir beigefügt. Aus unserer Sicht ist eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar, da Herr D. trotz der Abmahnungen keinerlei Willen zeigt, die betrieblichen Regeln einzuhalten, und durch sein Verhalten nicht nur betriebliche Abläufe verzögert und stört (Zuspätkommen), sondern auch seine und die Gesundheit seiner Arbeitskollegen in besonders leichtfertiger Weise gefährdet (Rauchen im Warenlager).
Wir bitten daher um Ihre Zustimmung zu der von uns beabsichtigten beabsichtigten verhaltensbedingten Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
____________
(Ort, Datum)
________________
(Geschäftsführer)
Arbeitgeber-Tipp: Welches Integrationsamt für Ihr Unternehmen zuständig ist, erfahren Sie im Internet unter www.integrationsaemter.de .
Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand.
Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in
ArbeitGeberRechte Betriebsrat.
Gratis und aktuell: Informationen, Urteile und Tipps zu allen Themen rund um die
Bereiche Personal, Recht, Lohn und Gehalt, Steuern, Arbeitssicherheit und
Datenschutz. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind, und auch in Zukunft
alles richtig machen!
ArbeitGeberRechte Betriebsrat
Jetzt arbeitet Ihr Betriebsrat für Sie – nicht gegen Sie!
Ab sofort gehören zeitraubende Konflikte mit dem Betriebsrat der Vergangenheit an. Denn mit diesen praxiserprobten Strategien und Tipps ziehen Sie den Betriebsrat schnell auf Ihre Seite – selbst bei bisherigen Dauer-Streitthemen wie technischen Neuerungen am Arbeitsplatz.
Nutzen Sie unser Werbeangebot, um auf Ihre Produkte oder Leistungen
aufmerksam zu machen und Ihre Zielgruppe optimal zu erreichen.
Haben Sie am Erfolg unserer Onlinemedien teil und inserieren
Sie in unseren Newslettern, um Ihre Zielgruppe quantitativ und
qualitativ zu erweitern!
Sparen Sie pro Teilzeitkraft und Jahr bis zu 1104 Euro!
Wie? Stellen Sie Aushilfen statt 400-Euro-Kräften ein - Sie sparen so bis zu 92 Euro pro Monat! Wie das geht, erfahren Sie im Praxishandbuch der Teilzeitkräfte & Aushilfen – verständlich und rechtssicher! 1.000 Tipps & Lösungen zum Gratis-Test!
Konnten Sie mit Hilfe unserer Beratungsdienste bereits Lösungen zu
schwierigen Problemstellungen finden? Haben unsere Tipps und Tricks
Ihnen geholfen, Ihre tägliche Arbeit erheblich zu erleichtern?
Dann schreiben Sie uns Ihre Geschichte und Sie erhalten bei Veröffentlichung ein
kostenloses Abonnement Ihrer Wahl für 3 Monate. Senden Sie Ihren Text
bitte an: redaktion@ bwr-media.de.